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  3. Gustl Mollath: Streit um angebliche Schwarzgeldaffäre - Anwälte müssen Mollath weiter verteidigen

Gustl Mollath
28.07.2014

Streit um angebliche Schwarzgeldaffäre - Anwälte müssen Mollath weiter verteidigen

Foto: Armin Weigel

Der Streit zwischen seinen Verteidigern eskaliert. Sie wollten ihr Mandat abgeben. Der Vorwurf: Gustl Mollath verbreite Lügen. Das Gericht entpflichtet die Anwälte jedoch nicht.

Gustl Mollath ist kompromisslos, penetrant, rigide und misstrauisch - so die Einschätzung des renommierten Forensikers Prof. Norbert Nedopil in seinem Gutachten vor dem Landgericht Regensburg. Zudem sieht der Psychiater Zeichen von mangelnder Flexibilität, Rechthaberei und Selbstüberschätzung. Ob Mollaths Verteidiger dieser Einschätzung zustimmen, ist nicht bekannt. Doch der Angeklagte hat sich mit seinen Anwälten derart zerstritten, dass sie am Montag vor dem Landgericht Regensburg ihr Mandat niederlegen wollen.

Denn Mollath will in dem Verfahren nicht nur die Prügelvorwürfe seiner Ex-Frau widerlegen, sondern beharrt auf der Aufklärung einer angeblichen Schwarzgeldverschwörung seiner damaligen Frau mit einer Bank und der bayerischen Justiz - so wie schon im ersten Prozess 2006, der zur Einweisung in die Psychiatrie führte. 

Beweise für eine Intrige gibt es nicht. Der von Mollath vermutete Schwarzgeldskandal war 2013 auch schon Thema im Untersuchungsausschuss des Landtags. Die Abgeordneten fanden zwar Fehler des Justizapparats - aber keinerlei Belege für die von Mollath behauptete Verschwörung. 

Mollath bringt alle gegen sich auf

Mollath bleibt aber dabei. Er bringt mit seinen immer wieder vorgebrachten Vorwürfen alle gegen sich auf: Das Gericht, die Staatsanwaltschaft und nicht zuletzt auch die eigenen Verteidiger, von denen Mollath bislang "hervorragend verteidigt wurde", wie die Vorsitzende Richterin Elke Escher betont. 

Am Montag eskaliert der offenbar seit längerem schwelende Streit zwischen Gustl Mollath und seinen Pflichtverteidigern. Sie wollen ihr Mandat niederlegen. "Ein Angeklagter, der über seinen Verteidiger Lügen verbreitet, geht gegen meine Ehre", sagt Rechtsanwalt Gerhard Strate. Strate kommt das Hauptverdienst dafür zu, dass Mollaths Zwangsunterbringung in der Psychiatrie 2013 beendet wurde. 

Mollath hatte um mehrere Tage Bedenkzeit gebeten, um weitere Beweisanträge zu stellen. Es habe bislang keine Zeit gegeben, mit seinen Verteidigern zu sprechen. Dem widerspricht Strate vehement. Das Gericht entpflichtet die Anwälte jedoch nicht. Sie müssen weiter neben Mollath sitzen. Auf der Anklagebank herrscht eisige Stille.

Mollath will Beweisanträge zur angeblichen Schwarzgeldaffäre stellen

Mollath will Dutzende Beweisanträge zur angeblichen Schwarzgeldaffäre stellen. Er will neben zahlreichen Bankangestellten auch ein früheres Vorstandsmitglied der HypoVereinsbank als Zeugen laden lassen, außerdem den damaligen Leiter der bayerischen Steuerfahndung sowie die Menschenrechtsbeauftragte der bayerischen Ärztekammer. "Ich habe ihm erklärt, warum seine 30 Anträge Mist sind", betont Strate. 

Um Schwarzgeld geht es nicht in der Neuauflage des Prozesses: Der 57-jährige Angeklagte muss sich wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung verantworten. Er soll 2001 seine Ehefrau geschlagen, gewürgt und eingesperrt haben. Zudem soll er Dutzende Autoreifen zerstochen haben. 

Verteidiger Strate: Mollath kann Freund und Feind nicht mehr unterscheiden

Mollath ist fest überzeugt, dass sich seine Frau damals gemeinsam mit ihrem heutigen Mann - der ebenfalls bei der HypoVereinsbank tätig war - und dem Justizapparat verschwor, um ihn hinter Gitter zu bringen. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte Mollath im ersten Prozess vor acht Jahren wegen vermuteter Gemeingefährlichkeit in die Psychiatrie eingewiesen. Erst im Vorjahr kam er frei.

Mollath könne Freund und Feind nicht mehr unterscheiden, wirft Strate dem Nürnberger vor. "Ohne die Leistung von Herrn Strate wäre ich nicht hier. Dafür bin ich ihm unendlich dankbar", betont Mollath zwar. Von seinen Anträgen rückt er aber nicht ab. "Einen Freispruch habe ich schon. Ich brauche jetzt einen Freispruch erster Klasse, der die Wahrheit wiedergibt."  dpa/lby/AZ

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