Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. München: Streit um angeblichen Kauf von 700.000 Euro teurem Oldtimer

München
29.07.2014

Streit um angeblichen Kauf von 700.000 Euro teurem Oldtimer

Foto: Ingo Wagner/dpa

Ein Oldtimer-Liebhaber wollte einen alten BMW kaufen und war sich nach eigenen Angaben mit dem Verkäufer einig. Als dieser starb, war das Geschäft geplatzt und der Wagen weg.

Laut Bürgerlichem Gesetzbuch sind auch mündliche Verträge gültig. Diese Rechtsauffassung brachte dem Autohausbesitzer mit Spezialgebiet Restaurierung von Oldtimern, Uli Berberich-Martini, allerdings wenig. Sein Vertragspartner starb völlig überraschend vor Abwicklung des Geschäfts. Der Deal war somit geplatzt, der begehrte Oldtimer, für den der Mann 700.000 Euro geboten hatte, wurde anderweitig verkauft. Nun wollte Uli Berberich-Martini, Rennfahrer der FIA GT3-Serie und Restaurator, die Herausgabe des Fahrzeugs einklagen. Doch weil der Oldtimer-Fan den Kauf eines BMW 507 Baujahr 1985 nicht nachweisen konnte, befolgte er den Rat des Richters am Münchner Landgericht und zog seine Klage zurück.

BWM wäre "ein Schnäppchen" gewesen

Uli Berberich-Martini hatte über Vermittlung eines ehemaligen Auszubildenden den Verkäufer des begehrten Oldtimers kennengelernt. Der Sporthaus-Chef und Schlittenhundesportler sammelte Oldtimer und besaß einen, auf den der Kläger ein Auge geworfen hatte: einen BMW 507 vom Baujahr 1958. 

"Wenn man so was erfährt, darf man nicht nachdenken, das ist wie ein Sechser im Lotto", schwärmte Berberich-Martini. Er würde 1,5 bis 1,7 Millionen für einen BMW 507 bezahlen. Da habe er ja mit den 700 000 Euro "ein Schnäppchen gemacht", meinte der Richter Oliver Schön. "Ja", bestätigte der Oldtimer-Fan. Verkauft habe er gerade jetzt einen für 2,42 Millionen Euro. Die Restaurierung sei freilich sehr aufwendig.

Kein Kaufnachweis - Auto jetzt in Italien

Mit dem Verkäufer wurde sich der Restaurator im September 2012 seinen Worten zufolge wenige Tage nach einer Besichtigung des Autos ("Zustand 3 bis 4, aber er fuhr noch") telefonisch einig. Doch dafür gibt es keinen Zeugen. Zwar war gegenüber dem Vermittler von dessen Provision und von einer Kontomitteilung für die Bezahlung die Rede, das könnte für einen Abschluss sprechen. Doch die entscheidenden Worte hat keiner gehört.

Der Verkäufer kann sich nicht mehr äußern, er ist Ende 2012 überraschend gestorben. Seine Lebensgefährtin sagte, er habe sich bei dem Geschäft "unter Druck gesetzt" gefühlt. Er habe bei einem Telefonat mit dem Vermittler abgeblockt und sich nicht entscheiden wollen. Der BMW 507 ging im Oktober 2012 für 750 000 Euro nach Italien. dpa/lby/AZ

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.