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Prozess in Ingolstadt
01.06.2017

Streit um kranken Mops: Schadenersatz für Ronja

Zur Verhandlung in Ingolstadt waren viele Unterstützer gekommen, darunter Mopsbesitzerin und PR-Lady Uschi Ackermann aus München (Zweite von links).
Foto: Andreas Gebert, dpa

Mops Ronja ist todkrank. Die Besitzer wollten vom Züchter neben einer Teilerstattung des Kaufpreises auch die Tierarztkosten zurück. Vor Gericht bekommen sie nur teilweise recht.

Ronja ist fünf Jahre alt und schwer krank. Sie ist auf einem Auge blind, bekommt epileptische Anfälle, hat einen Wasserkopf, leidet an einer Gehirnhautentzündung und hat Probleme beim Gehen. Ronja – ein Mops – ist ein Pflegefall, der wohl nicht mehr allzu lange leben wird. Für deren verpfuschtes Leben macht ihr Herrchen die Hundezüchterin aus dem Raum Ingolstadt verantwortlich. Jetzt hat er vor dem Landgericht Ingolstadt rund 6500 Euro gefordert. Er wollte einen Großteil des Kaufpreises zurückhaben und zudem noch rund 5500 Euro an Tierarztkosten. Doch Richter Stefan Schwab wies die Klage in weiten Teilen ab. Er sprach dem Besitzer, der in Franken wohnt, lediglich 700 Euro – die Hälfte des Kaufpreises – zu.

Mops Ronja wurde immer kränker

Als der Mann den Hund im Mai 2012 gekauft hatte, war der Mops nicht einmal zwei Monate alt und scheinbar putzmunter und kerngesund. Doch das änderte sich nach den Jahren. Ronja wurde immer kränker und bald stellte sich heraus, dass der Hund an einem Gendefekt leidet. Das ist die Schuld der Züchterin, davon ist der Besitzer überzeugt. Schließlich habe die Ronjas Mutter Luna viel zu früh und viel zu oft Hundebabys austragen lassen. Vor Gericht war von 17 Welpen in 16 Monaten die Rede. Das hatte zwar auch eine Gutachterin bestätigt – Ursache für den Gendefekt, den weder die Hundeeltern noch Ronjas Geschwister haben, sei das allerdings wohl nicht.

Der Züchterin sei es auch nicht zuzumuten gewesen, vor dem Verkauf einen Gentest in den USA durchführen zu lassen. Denn in Deutschland war der vor fünf Jahren noch nicht verfügbar. Und so sah Richter Stefan Schwab keinen Grund, dem Kläger Schadenersatz wegen der hohen Behandlungskosten zuzusprechen. Anders sah das allerdings bei der Minderung des Kaufpreises aus. Denn rein rechtlich ist ein Haustier eine Ware und da muss ein gewerblicher Verkäufer eine Gewährleistung übernehmen. So muss die Züchterin jetzt 700 Euro für den „mangelhaften“ Hund zurückzahlen.

Beim Prozessauftakt im März waren jede Menge prominente Mops-Besitzer vor Ort gewesen – unter ihnen Uschi Ackermann, Witwe des Münchner Gastronomen Gerd Käfer, mit ihrem Hund Sir Henry. Sie alle zeigten ihre Solidarität mit dem Hundebesitzer.

Uschi Ackermann: Sie und ihr Mops Sir Henry haben einen Prozess gegen einen Züchter für sich entschieden und unterstützten deshalb die Klägerin vor dem Landgericht Ingolstadt.
Foto: Andreas Gebert/dpa

Gegen das Urteil können beide Parteien noch in Berufung gehen. Womöglich gibt es dann noch einmal einen Mops-Prozess in Ingolstadt. Bereits Ronjas Schwester Emma aus einem anderen Wurf hatte das Ingolstädter Gericht beschäftigt. Die litt unter Arthrose, wofür die Besitzerin ebenfalls die Züchterin verantwortlich machte. Damals hatten sich beide Parteien auf einen Vergleich geeinigt und die Züchterin zahlte den halben Kaufpreis – 700 Euro – zurück.

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