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13. Juli 2009 15:07 Uhr

Landtag entscheidet

Streit ums Rauchverbot geht in die nächste Runde

Nächste Runde: Der Bayerische Landtag entscheidet am Mittwoch über eine mögliche Aufweichung des gesetzlichen Nichtraucherschutzes. Der Ausgang ist vollkommen offen.

Er hat gut Lachen: Heuer darf in Bayerns Bierzelten noch geraucht werden.

München/Augsburg (gip) - Es ist die Fortsetzung eines seit Jahren schwelenden Streits zwischen Gastronomen, Verbraucherschützern und Politikern. Das Nichtraucherschutzgesetz soll aufgeweicht werden. Ob der Antrag durchgeht, ist momentan allerdings noch offen.

Die von der CSU geführte Landesregierung will eine Auflockerung des bestehenden Gesetzestextes. Doch der Koalitionspartner bockt. Teile der FDP wehren sich gegen die geplanten Neuerungen. Und auch parteiintern gibt es Skeptiker. Einstimmigkeit sieht anders aus.

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Von der Opposition gibt es ebenfalls scharfen Gegenwind. Sowohl SPD als auch die Grünen sind gegen eine Auflockerung. Zudem will die bayerische ÖDP noch im Juli die zweite Phase ihres Nichtraucherschutz-Volksbegehrens einläuten.

Dafür sollen rund 40.000 Unterschriften beim Innenministrium eingereicht werden - direkt nach der Abstimmung im Maximilianeum. Ziel der Umweltschützer ist ein Volksentscheid über das Gesetz. Dies wäre allerdings frühestens 2010 zu realisieren.

Was wird alles neu?

Dabei blieben viele Punkte des aktuellen Nichtraucherschutzgesetzes von den geplanten Änderungen unberührt. So bliebe es bei einem generellen Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden und Gaststätten.

Neu ist allerdings, dass Gastwirte und Betreiber von Diskotheken eigene "Raucherräume" einrichten dürfen. Dort dürfte dann geraucht werden, allerdings nur für volljährige Besucher. In Diskotheken gilt zusätzlich die Vorschrift, dass in diesen Räumen nicht getanzt werden darf.

Die Wirte kleinerer Kneipen (so genannte Einraumgasststätten bis maximal 75 Quadratmeter "Gastfläche") sollen selbst entscheiden dürfen, ob bei ihnen geraucht werden darf oder nicht.

Auch in Bierzelten dürfte nach dem neuen Gesetzesentwurf wieder geraucht werden. Hier ist auch ein Zutritt für Minderjährige gestattet.

Die neue Gesetzesvorlage soll endlich einen Schlussstrich unter die seit Jahren schwelende Diskussion ziehen. Sie soll engültig Klarheit schaffen, rechtlich Bestand haben und obendrein auch noch praktisch durchsetzbar sein.

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