Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Allgäu: Strippende TV-Nonne Antje Mönning will Polizei verklagen

Allgäu
11.10.2018

Strippende TV-Nonne Antje Mönning will Polizei verklagen

Von 2007 bis 2010 spielte Antje Mönning (links) in der ARD-Serie „Um Himmels Willen“ die Nonne Jenny.
Foto: Barbara Bauriedl, ARD (Archiv)

Weil die Schauspielerin Antje Mönning auf einem Parkplatz bei Jengen gestrippt haben soll, muss sie nun vor Gericht erscheinen. Doch sie will den Spieß umdrehen.

Schauspielerin Antje Mönning, bekannt aus der ARD-Serie „Um Himmels Willen“, will einen Strafbefehl über 1200 Euro nicht akzeptieren. Diese Strafe soll sie zahlen, weil sie im Juni auf einem Parkplatz an der B12 bei Jengen nahe Buchloe (Ostallgäu) nicht nur eine Pause an der frischen Luft machen wollte, sondern auch gestrippt haben soll. Im durchsichtigen Top posierte sie für unbekannte Männer in einem ebenfalls auf dem Parkplatz stehenden Auto. Sie hob ihren kurzen Rock und gewährte dem Publikum intime Einblicke. Das alles filmten die Männer in dem anderen Auto, denn es waren Zivilpolizisten, die nach eigenen Angaben Verkehrskontrollen durchzuführen hatten und sich durch den Strip in ihrer Arbeit gestört fühlten. Die Beamten erstatteten Anzeige wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses und das Kaufbeurer Amtsgericht verhängte die Geldstrafe. Dagegen habe er inzwischen Einspruch eingelegt, sagte Mönnings Anwalt, Dr. Alexander Stevens, im Gespräch mit unserer Zeitung. Bereits übernächste Woche werde der Fall vor dem Kaufbeurer Amtsgericht verhandelt. Das persönliche Erscheinen der TV-Nonne sei angeordnet worden, berichtete der Anwalt.

Anwalt von Antje Mönning: Exhibitionismus ist nur für Männer strafbar

Rechtsanwalt Stevens will den Spieß jetzt umdrehen. Er werde die Allgäuer Verkehrspolizisten verklagen, kündigte er an. Die hätten gegen den Paragrafen 201 Strafgesetzbuch verstoßen. Darin geht es um die „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“, wie es bei Juristen heißt. Anwalt Stevens vertritt die Auffassung, die Polizisten hätten die strippende Schauspielerin nicht filmen dürfen. Denn die habe sich gar nicht strafbar gemacht. Exhibitionismus sei nur für Männer strafbar, sagte Stevens.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.