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  3. Asyl: Studie: Kinderrechte im Abschiebezentrum Bamberg verletzt

Asyl
27.06.2016

Studie: Kinderrechte im Abschiebezentrum Bamberg verletzt

Das Abschiebezentrum Bamberg steht in der Kritik.
Foto: Nicolas Armer (dpa)

Das Abschiebezentrum Bamberg wird in einer Studie scharf kritisiert. Unter anderem bei der Ernährung sollen dort Kinderrechte verletzt werden.

Die Rechte von Kindern im Abschiebezentrum in Bamberg werden einer Studie zufolge in mehreren Bereichen verletzt. Die UN-Kinderrechtskonvention werde dort gebrochen, heißt es in der Untersuchung der Hildegard-Lagrenne-Stiftung für Roma in Deutschland, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt und am Montagabend veröffentlicht werden sollte.

Demnach gibt es in der Aufnahme- und Rückführungseinrichtung (ARE) in Bamberg weder Privatsphäre noch kindgerechte Ernährung. Die Kinder dürften, so die Verfasser von der Freien Universität Berlin, nicht zur Schule, sondern bekämen einen Ersatzunterricht von wenigen Stunden pro Woche. Der Druck der Ausländerbehörden zur Ausreise sei hoch. 

Abschiebezentrum Bamberg soll gegen Kinderrechte verstoßen

"Die Organisation der ARE II in Bamberg ist vollständig auf einen möglichst schnell zu beendenden Aufenthalt ausgerichtet", schreiben die Autoren. Dabei werde der in der Kinderrechtrechtskonvention der Vereinten Nationen (KRK) in Artikel 3 verankerte Vorrang des Kindeswohls außer Acht gelassen. Dieser gelte aber bei allen Maßnahmen - ob von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen. 

In Deutschland ist die KRK seit 2010 in vollem Umfang anerkannt, deshalb ist die Bundesrepublik verpflichtet, sie einzuhalten. Derzeit sind laut der Regierung von Oberfranken im Abschiebezentrum in Bamberg 289 Menschen untergebracht, davon 142 unter 18 Jahren. dpa, lby

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

27.06.2016

Die Akzeptanz des Asylrechts steht und fällt mit der konsequenten Umsetzung. Das Asylrecht ist kein lockeres Arbeitsbeschaffungsprogramm für Beamte, Übersetzer und Sozialpädagogen.

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So wie nach der Anerkennung ein Integrationsprozess steht, so muss nach Ablehnung ein konsequenter Prozess zum Verlassen der EU gelten.

.

Im Grunde soll hier durch no border Aktivisten das Asylrecht ausgehebelt und ein allgemeines Einwanderungsrecht für Kinder und Eltern etabliert werden. Das ist aber nicht die Zielperspektive der Kinderrechtskonvention.

27.06.2016

(Verstoß NUB 7.2/edit)

27.06.2016

Wohlgemerkt: es geht hier um Personen, die keine weitere Aufenthaltsperspektive haben und baldmöglichst ausreisen sollen.

27.06.2016

"Wohlgemerkt: es geht hier um Personen, die keine weitere Aufenthaltsperspektive haben und baldmöglichst ausreisen sollen"

Was wollen Sie uns jetzt damit sagen? Haben die Kinder somit auch Ihre Rechte verwirkt?