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Prozess in Kempten
31.07.2015

Allgäuer Arzt (66) wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

Zu einem Jahr Freiheitsstrafe mit Bewährung und einer Bewährungsauflage von 45.000 Euro hat das Amtsgericht Kempten einen Allgäuer Arzt verurteilt.
Foto: Frank Rumpenhorst (dpa)

Zu einem Jahr Freiheitsstrafe mit Bewährung und einer Bewährungsauflage von 45.000 Euro hat das Amtsgericht Kempten einen Allgäuer Arzt verurteilt.

Zu einem Jahr Freiheitsstrafe mit Bewährung und einer Bewährungsauflage von 45 000 Euro hat das Amtsgericht Kempten einen Allgäuer Arzt verurteilt. Das Gericht sprach den 66 Jahre alten Suchtmediziner am Freitag der unbegründeten Verschreibung von Betäubungsmitteln in 198 Fällen und der fahrlässigen Tötung in einem Fall schuldig.

Als "katastrophal" und "hanebüchen" bezeichnete der Richter in seiner Urteilsbegründung die jahrelange Substitutionsbehandlung des Angeklagten, der im Oberallgäu eine Allgemeinarztpraxis betreibt. "Sie haben ihre eigenen rechtswidrigen Regeln aufgestellt." Das Verschreiben von Betäubungsmitteln sollte bei der Behandlung von Suchtkranken die letzte Möglichkeit sein. Zuvor hätte der Arzt eine psychosoziale Betreuung seiner Patienten - etwa bei einer Drogenberatungsstelle - anstoßen müssen. Diese fand jedoch nicht statt. "Die Substitutionsbehandlung hätte daher gar nicht beginnen dürfen."

Durch seine Sorglosigkeit habe der Angeklagte auch fahrlässig den Tod eines Suchtkranken verursacht. Das Ausstellen mehrerer Rezepte habe zu einer "gnadenlosen Überdosierung" geführt, sagte der Richter. Der 29-jährige Patient war Anfang 2013 gestorben. Danach hatte der Arzt die Substitutionsbehandlungen beendet.

Von dem Vorwurf, er habe Suchtpatienten in mehreren hundert Fällen erpresst oder betrogen, indem er von ihnen ohne rechtliche Grundlage Zusatzzahlungen zwischen 5 und 35 Euro verlangte, wurde der Angeklagte freigesprochen. Nach Angaben des Gerichts konnten die einzelnen Fälle nicht eindeutig nachgewiesen werden.

Der Angeklagte hatte beim Prozessbeginn auf ethische Grundsätze verwiesen. Die schwer suchtkranken Menschen würden ohne ärztliche Behandlung "zugrunde gehen", hatte er gesagt. "Meine Intention war, Menschen in der Not zu einem vernünftigen, würdigen Leben zu verhelfen." Die Staatsanwaltschaft hatte für den Angeklagten zwei Jahre Haft auf Bewährung sowie eine Geldstrafe gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.  dpa

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