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Augsburg
17.04.2014

Tanzverbot am Karfreitag 2014: Um 0 Uhr ist Schluss

Das Tanzverbot gilt am Karfreitag 24 Stunden.
Foto: Symbolfoto: Alexander Kaya

Karfreitag gilt als stiller Feiertag. Um dem ernsten Charakter dieses Tages gerecht zu werden, gilt hier 2014 ein ganztägiges Tanzverbot. Ab 0 Uhr ist Schluss mit lustig.

Der Karfreitag ist einer der sogenannten stillen Feiertage in Bayern. An stillen Tagen sind alle öffentlichen Unterhaltungsveranstaltungen verboten, "die nicht dem ernsten Charakter dieser Tage entsprechen", so das Bayerische Innenministerium. Konkret geht es also vor allem um Partys, Konzerte und andere Feste, bei denen Musik läuft und getanzt wird.

Termine für das Tanzverbot in Bayern 2014

Diese Tage gelten im Freistaat als stille Tage mit Tanzverbot:

  • Aschermittwoch
  • Gründonnerstag
  • Karfreitag
  • Karsamstag
  • 1. November - Allerheiligen
  •  Volkstrauertag
  • Totensonntag
  • Buß- und Bettag
  • 24. Dezember - Heiliger Abend

Die strengsten Regeln gelten am Karfreitag

Sportveranstaltungen sind an stillen Tagen erlaubt. Ausgenommen sind hier Karfreitag und Buß- und Bettag. Ohnehin gelten die strengsten Regeln am Karfreitag. An diesem Termin "ist jede Art von Musikdarbietung in Räumen mit Schankbetrieb ausnahmslos verboten", so das Ministerium. Im Sommer 2013 hat der bayerische Landtag zwar das generelle Tanzverbot an den stillen Feiertagen etwas gelockert. Künftig darf bis 2 Uhr morgens in den stillen Tag hineingefeiert werden.

Die Ausnahmen sind jedoch Karfreitag und Karsamstag. Hier heißt es nach wie vor: ab 0 Uhr ist Schluss mit lustig. Das gilt selbstverständlich auch für Augsburg. Veranstalter, die dieses Tanzverbot missachten, müssten mit Bußgeldern rechnen, erklärt Werner Reinbold vom Bürgeramt in Augsburg. Die Polizei ebenso wie Mitarbeiter des Ordnungsamtes kontrollieren die Einhaltung des Verbots. AZ/lby

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