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Stille Tage
27.03.2015

Tanzverbot in Bayern 2015 - auch Karfreitag und Karsamstag

Das Tanzverbot in Bayern 2015 gilt auch an Karfreitag und Karsamstag.
Foto: dpa/Archiv

Tanzverbot in Bayern 2015: Karfreitag und Karsamstag sind nicht nur "stille Tage", an denen nicht laut gefeiert werden darf - es gelten sogar besonders strenge Regeln.

Das Tanzverbot in Bayern gilt auch 2015 wieder an mehreren Terminen. An diesen sogenannten stillen Tagen sind alle öffentlichen Unterhaltungsveranstaltungen verboten, "die nicht dem ernsten Charakter dieser Tage entsprechen", so das Bayerische Innenministerium. Konkret geht es also vor allem um Partys, Konzerte und andere Feste, bei denen Musik läuft und getanzt wird. Sie sind dann verboten.

Termine für Tanzverbot in Bayern 2015

Diese Tage gelten in Bayern als stille Tage mit Tanzverbot:

  • Aschermittwoch
  • Gründonnerstag
  • Karfreitag
  • Karsamstag
  • Allerheiligen - 1. November
  • Volkstrauertag
  • Totensonntag
  • Buß- und Bettag
  • Heiliger Abend

Sportveranstaltungen sind an stillen Tagen erlaubt. Ausgenommen sind hier Karfreitag und Buß- und Bettag. Ohnehin gelten die strengsten Regeln am Karfreitag. An diesem Termin "ist jede Art von Musikdarbietung in Räumen mit Schankbetrieb ausnahmslos verboten", so das Ministerium.

Und noch eine Besonderheit gibt es an Karfreitag und Karsamstag, nämlich die Zeitregelung. Im Sommer 2013 hatte der bayerische Landtag entschieden: Nachtschwärmer dürfen in die meisten stillen Tage in Bayern hineinfeiern. Der Schutz der stillen Tage beginnt seitdem erst um 2 Uhr in der Früh und nicht mehr schon um Mitternacht. Das betrifft auch Allerheiligen mit seinen Halloween-Partys - aber eben nicht Karfreitag und Karsamstag. An beiden Tagen gilt das Tanzverbot bereits ab Mitternacht.

Wer als Gastronom gegen das Tanzverbot verstößt und seine Gäste an Karfreitag & Co. feiern lässt, muss mit einer saftigen Geldbuße rechnen. Die Polizei kontrolliert an den stillen Tagen verstärkt Lokale und Diskotheken und reagiert natürlich auch auf Beschwerden von Anwohnern.

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