Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Prozess Kempten: Tat bei Polizei angekündigt: Angestellte zündet Hotel an

Prozess Kempten
28.01.2015

Tat bei Polizei angekündigt: Angestellte zündet Hotel an

Eine Frau musste sich vor dem Landgericht Kempten verantworten.
Foto: Ralf Lienert

Eine 43-Jährige hat im Allgäu ein Hotel in Brand gesteckt und muss dafür nun mehrere Jahre ins Gefängnis. Die Tat hatte sie zuvor bei der Polizei angekündigt.

„Primitiv, rücksichtslos und vulgär.“ Mit diesen Worten bezeichnete der Vorsitzende Richter das Verhalten einer 43-Jährigen, die am Dienstag vom Landgericht Kempten zu fünf Jahren Haft verurteilt wurde.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Frau im vergangenen Frühjahr ein Hotel in Bad Hindelang in Brand gesteckt hat, bei dem sie angestellt war. Dabei ist ein Sachschaden in Höhe von rund einer halben Million Euro entstanden. Hinzu kommen vermutlich noch weitere 100.000 Euro als Verdienstausfall für die Hotelbetreiber.

Die Frau kündigte die Tat mit vulgären Worten an

Das Pikante an der Tat: Die jetzt Verurteilte hatte ihren Plan am Tag zuvor mit ungewöhnlich derben Worten bei der Polizei angekündigt. Solche Warnungen hatte sie im Jahr zuvor immer wieder geäußert. Zudem gab es im Umfeld der gelernten Hotelfachfrau immer wieder Brandstiftungen, doch für eine Verurteilung wegen dieser Taten hatte es bislang nicht gereicht. Im Gegenteil: Die in Berlin geborene und in Hessen aufgewachsene Frau brüstete sich auch nach einer zwischenzeitlichen Einlieferung ins Bezirkskrankenhaus in Kempten immer wieder damit, dass sie von der Polizei überwacht werde.

Auch die jetzt verurteilte Brandstiftung hatte sie mit einer sogenannten Voicemail angekündigt. Das sind Kurznachrichten, die dem Empfänger mit einer Computerstimme mitgeteilt werden. Auf diese Art hatte sich die 43-Jährige schon vielfach mit rustikalen Worten mit der Polizei angelegt. Als Rechtfertigung hatte sie regelmäßig behauptet, dass sie just in jenem Moment das Handy verliehen hatte, als die beleidigenden und drohenden Nachrichten verschickt wurden.

Dieses Mal unterlief der Frau jedoch ein Fehler. Als sie nach der Brandstiftung in Bad Hindelang in Untersuchungshaft gebracht wurde, erzählte sie den Beamten, dass sie das Handy, mit dem die Brandstiftung angekündigt wurde, praktisch nie aus der Hand gebe.

Sie war alleine, als das Feuer ausbrach

Mit dieser Aussage wurde die Kette der Indizien erdrückend: Die Frau war zum Zeitpunkt der Brandstiftung alleine in jenem Gebäudeteil, in dem das Feuer ausbrach. Zudem zählte sie zu gerade mal einer Handvoll Menschen, die wussten, wo der Schlüssel zu jenem versperrten Raum lag. Außerdem wurden noch Anhaftungen von Ruß und verbrannter Kohle an ihrer Hand gefunden. Und schließlich hatte sie mehrere Feuerzeuge und einen Kerzenstummel in ihrer Handtasche.

Das war vor allem deswegen ein belastendes Indiz, weil ein Gutachter des Landeskriminalamtes Paraffin, wie es in Kerzen enthalten ist, an einer von „mindestens drei“ Brandstellen nachweisen konnte.

Das Verhalten der Angeklagten trug nicht dazu bei, den Richter milde zu stimmen. Sie saß während der gesamten Verhandlung beinahe regungslos auf der Anklagebank. Von einem Geständnis oder Reue keine Spur. Ihre einzigen Worte kamen zum Schluss: „Ich war das nicht.“

Es war nicht der letzte Prozess gegen die Frau. Sie wird sich auch noch wegen der zahlreichen Drohanrufe bei Oberallgäuer Polizeistationen vor Gericht verantworten müssen. aell

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.