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München
23.04.2015

Tochter von Nazi-Verbrecher Göring forderte Erbe vom Freistaat zurück

Nazi-Größe Hermann Göring - seine Tochter Edda streitet bis heute um das Erbe ihres Vaters.
Foto: dpa

Edda Göring ist die Tochter von Nazi-Größe Hermann Göring und wollte das Erbe ihres Vaters vom Freistaat Bayern zurück. Ihre Petition hat der Landtag nun abgelehnt.

Im Juli 1941 gab Hermann Göring die sogenannte Endlösung der Judenfrage in Auftrag. Im Oktober 1946 wurde die Nazi-Größe als Kriegsverbrecher zum Tode verurteilt. Wenige Tage später tötete er sich selbst.

 Im April 2015 verhandelt der Rechtsausschuss des Bayerischen Landtags nun einen Teil seines Erbes. Nach Görings Tod hatte der Freistaat Bayern dessen Erbe 1948 komplett eingezogen. Seine Nachfahren gingen leer aus. Der genaue Wert der Erbmasse ist bis heute unbekannt.

Grund für die aktuelle Debatte ist Edda Göring, die Tochter des Gestapo-Gründers Hermann Göring. Im November reichte sie eine Petition beim Landtag ein. Sie sei grundrechtswidrig enterbt worden. Aus diesem Grund forderte die Münchnerin, die nach wie vor die Wohnung ihrer inzwischen verstorbenen Mutter im Lehel bewohnt, wenigstens einen solchen Anteil zurück, dass ihr mindestens „notdürftigen Unterhalt“ zugestehe.

Rechtsausschuss lehnt Petition einstimmig ab

Der Rechtsausschuss hat der Petition schließlich nicht stattgegeben. "Wir haben festgestellt, dass die geltend gemachten Ansprüche keine Rechtsgrundlage haben. Die Entscheidung fiel einstimmig," sagt Peter Meyer, Landtags-Abgeordneter der Freien Wähler und Mitberichterstatter des Rechtsausschusses.

Begründung: "Das Grundgesetz sagt, dass derlei vorkonstitutionelle Entscheidungen auch heute getragen werden. Diese Entscheidungen können nicht rückgängig gemacht werden." Edda Göring hatte die Rechtmäßigkeit der Inbesitznahme des Vermögens ihres Vaters bezweifelt, weil sie in der Zeit vor Inkrafttreten des Grundgesetztes von 1949 stattgefunden habe.

Edda Göring: Rechtsstreit um Erbmasse schon in den 1960er Jahren

Nach dem Scheitern der Petition ist es unwahrscheinlich, dass die heute 78-Jährige eine Chance hat, noch etwas von dem Erbe ihres Vaters zu erhalten. Vor Gericht stünden nach Ansicht von Meyer ihre Chancen gering, da wohl jeder Richter die Sache als verjährt betrachten würde. Schon in den 1960er Jahren hatte es einen Rechtsstreit gegeben, in dem Edda Göring um ein wertvolles Bild des Malers Lucas Cranach kämpfte, das sie als Taufgeschenk bekommen hatte. Ihr Taufpate war Adolf Hitler.

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