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München
16.09.2014

Tod durch Liquid Ecstasy: Männer wegen Mordes vor Gericht

Foto: imago

Weil sie einem Partygast eine tödliche Dosis Liquid Ecstasy gaben und ihm dann nicht halfen, stehen seit heute zwei Männer in München wegen Mordes vor Gericht.

Sie sollen einem Gast eine tödliche Dosis Liquid Ecstasy zu trinken gegeben haben, bestreiten aber den Vorwurf des Mordes durch Unterlassen: Zwei drogenerfahrene Männer im Alter von 22 und 37 Jahren stehen seit heute vor dem Landgericht München. Nach Angaben ihrer Anwälte war ihnen nicht klar, dass das bereits betrunkene Opfer an der Droge Liquid Ecstasy sterben konnte. Die unverdünnte Substanz sei von einem anderen Partygast im Haus des 37-Jährigen liegen gelassen worden, erklärten die Verteidiger.

Ein junger Mann trank damals aus der Flasche, lief blau an und atmete nur noch schwach. "Ich hatte Angst, er könnte sich verätzt haben", ließ der 22-Jährige durch seine Anwältin vortragen. Deshalb hätten sie den jungen Mann angefleht, sich zu erbrechen, doch dieser habe nur gelacht, bevor er das Bewusstsein verlor.

Laut Staatsanwaltschaft brachten die Angeklagten ihn in einem Einkaufswagen aus der Wohnung, bevor sie den Notarzt riefen und vorspiegelten, sie hätten den Sterbenden auf der Straße gefunden. Auch dies bestreiten die beiden Männer: Das sei die Idee der übrigen Anwesenden gewesen, die dann auch den Notarzt gerufen hätten. Das Opfer starb schließlich im Krankenhaus.

"Die beiden Angeklagten haben erkannt, dass sich das Opfer in einem akut und konkret lebensbedrohlichen Zustand befand und - um zu überleben - sofortiger notfallmedizinischer Hilfe bedurft hätte", erklärte die Staatsanwaltschaft. Bei unverzüglicher Verständigung des Rettungsdienstes "hätte das Opfer gerettet werden können". Doch die beiden Angeklagten hätten aus Angst vor einer Strafverfolgung das Opfer aus der Wohnung gebracht und erst dann den Notruf betätigt.

Die Angeklagten wurden fünf Wochen später wegen einer anderen Straftat gefasst. Sie sollen versucht haben, Schulden aus einem Drogengeschäft durch Entführung des Schuldners und Todesdrohungen einzutreiben. In diesem Fall wird ihnen und einem mitangeklagten Komplizen erpresserischer Menschenraub und versuchte schwere räuberische Erpressung vorgeworfen.  dpa

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