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Prozess in Venedig
25.01.2016

Tod eines Münchner Professors: Welche Schuld trifft den Gondoliere?

Italienische Polizeibeamte patroullieren im August 2013 auf dem Canale Grande im italienischen Venedig.
Foto: Andrea Merola, dpa (Archiv)

2013 stirbt ein Münchner Juraprofessor bei einem Gondelunfall in Venedig. Es ist eine Verkettung falscher Manöver auf dem Canal Grande. Heute steht der Gondoliere vor Gericht.

Es ist der vorerst letzte Akt im Drama um den Tod des deutschen Strafrechtsprofessors Joachim V. in Venedig. An diesem Montag soll auch dem letzten Angeklagten, einem Gondoliere, der Prozess gemacht werden. Laut Staatsanwaltschaft ist Daniele F. mitschuldig am Tod des 50-jährigen Familienvaters im August 2013 auf dem Canal Grande. Ein romantischer Familienausflug verwandelte sich damals in ein tödliches Drama. Vier Männer, darunter drei Fahrer eines Vaporetto-Wasserbusses sowie ein Wassertaxifahrer, wurden bereits im vergangenen Juni zu Haftstrafen verurteilt.

In Venedig löste der Fall eine Debatte über das Verkehrschaos auf dem Canal Grande aus, die immer noch nicht abgeschlossen ist. Staatsanwalt Roberto Terzo richtete Anfang Januar eine Anfrage an den Bürgermeister von Venedig, Luigi Brugnaro, ob die nach dem Tod des Deutschen getroffenen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung den gewünschten Effekt hatten. Offenbar herrscht immer noch Chaos auf der weltberühmten Wasserstraße, auf der sich täglich rund 3500 Wasserbusse, Wassertaxis, sonstige Boote und Gondeln tummeln.

Die Stadt hatte nach dem tödlichen Unfall verkehrsberuhigende Maßnahmen angekündigt. So sollten Gondeln nur noch zu bestimmten Zeiten an den Verkehrsknotenpunkten passieren dürfen, Geschwindigkeitskontrollen sollten durchgeführt werden. Wie chaotisch und damit lebensgefährlich der Verkehr auf dem Canal Grande ist, zeigen die Bilder einer Überwachungskamera vom Unfallhergang im Sommer 2013. Auf dem Kanal herrschte damals ein undurchsichtiges Gewühl von Vaporetto-Booten, Wassertaxis und Gondeln.

Der Münchner Professor starb noch am Unfallort

Das Ausweichmanöver eines Vaporetto-Wasserbusses wurde dem Familienvater zum Verhängnis. Der Münchner Juraprofessor, der mit seiner Frau und drei kleinen Kindern auf einem Venedig-Sommer-Urlaub war, saß in dem Boot, das noch am Landungssteg in unmittelbarer Nähe der Rialto-Brücke festmachte. Im Rückwärtsgang ergriff der Wasserbus die Gondel der Familie. Die dreijährige Tochter wurde im Gesicht verletzt, der Familienvater vor den Augen seiner drei Kinder und seiner Ehefrau erdrückt. Als Sanitäter sofort nach dem Unfall Erste Hilfe leisteten, war es bereits zu spät. Der 50-Jährige starb noch am Unfallort.

Bereits im ersten Prozess war deutlich geworden, dass das Ausweichmanöver des Wasserbusses nur das letzte Glied einer Reihe falscher Manöver war. Der Wasserbus erfasste die Gondel, weil ein anderes Vaporetto zu schnell in den Kanal eingefahren war. Auch ein Wassertaxi war an der Kettenreaktion beteiligt. Laut Staatsanwaltschaft wurden sämtliche Manöver von einer zweiten Gondel ausgelöst, die brüsk aus einem Seitenkanal auf den Canal Grande einfuhr. Deren Gondoliere war der nun ebenfalls angeklagte Daniele F. Die vier anderen Steuermänner wurden wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Die höchste Strafe belief sich auf rund 14 Monate, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Die Familie des Opfers erhielt bislang 300000 Euro Entschädigung, erhebt aber weiterhin Forderungen in Millionenhöhe.

Dass Daniele F. erst jetzt in einem gesonderten Verfahren vor Gericht erscheint, liegt an einer Eigenheit des italienischen Strafprozessrechts. Danach können sich Angeklagter und Ankläger auf eine Verurteilung einigen. In diesem abgekürzten Verfahren wird dem Angeklagten dann ein Drittel der Strafe erlassen. Die vier Verurteilten wählten diesen Weg. Gondoliere Daniele F. willigte nicht in dieses Vorgehen ein, offenbar weil er auf einen Freispruch hoffte. Ob es zu diesem kommt, ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft mehr als zweifelhaft.

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