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Prozess
28.03.2017

Tod in Kauf genommen

Nach dem Drogentod eines Mädchens wird ein 16-Jähriger verurteilt, der nicht half

Ein Jugendlicher gibt einer Schülerin und anderen Teenagern ein flüssiges Rauschmittel – eine 14-Jährige bricht daraufhin zusammen und stirbt. Nach einem nicht öffentlichen Prozess hat ein Gericht seine Entscheidung verkündet und den 16-Jährigen zu einer Jugendstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt.

Das Landgericht in Nürnberg sprach den Jugendlichen am Montag wegen Totschlags durch Unterlassen und unterlassener Hilfeleistung schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. „Die Schülerin hätte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gerettet werden können, wenn sie früher ärztliche Hilfe bekommen hätte“, hieß es. Der Angeklagte habe den Tod der 14-Jährigen billigend in Kauf genommen.

Nach Überzeugung der Kammer hatte der Jugendliche der 14-Jährigen und anderen Jugendlichen im Juni 2016 bei einem Treffen in Dietfurt an der Altmühl (Landkreis Neumarkt) das flüssige Rauschmittel Liquid Ecstasy gegeben. Das Mädchen brach anschließend zusammen. Obwohl er bemerkt habe, dass die Schülerin dringend ärztliche Hilfe benötigte, habe er keine Hilfe geholt. Er habe auch die anderen Jugendlichen davon abgehalten, die Rettungskräfte zu rufen. Erst später hinzugekommene Zeugen verständigten den Notarzt, der aber nicht mehr helfen konnte. Das Mädchen starb.

Nach Einschätzung der Ermittler wollte der Jugendliche mit seinem Verhalten verhindern, dass der Drogenkonsum auffliegt. Beim Prozessbeginn hatte der 16-Jährige die Tat weitgehend gestanden. Nach Angaben des Landeskriminalamtes war es der einzige Fall im vergangenen Jahr, in dem in Bayern ein Jugendlicher an Drogenkonsum gestorben ist. Im Vorjahr zählte die Polizei zwei minderjährige Rauschgifttote im Freistaat im Alter von 16 und 17 Jahren. Sie hatten synthetisches Cannabis, Amphetamin und Ecstasy genommen. (dpa)

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