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Augsburg
22.10.2014

Tod nach Wirbelsäulen-OP: Warum musste Johannes (13) sterben?

Im April 2010 wird ein 13-Jähriger in Augsburg an der Wirbelsäule operiert. Er stirbt an den Folgen der OP. Auf die Schuldfrage bekommen die Eltern vielleicht nie eine Antwort.
Foto: Symbolbild: Maurizio Gambarini/dpa

Im April 2010 wird ein 13-Jähriger in Augsburg an der Wirbelsäule operiert. Er stirbt an den Folgen der OP. Auf die Schuldfrage bekommen die Eltern vielleicht nie eine Antwort.

Die Ärztin versucht es mit tröstenden Worten. Doch es gibt für die Eltern keinen Trost, zumindest nicht so schnell. „Der Johannes ist jetzt bei den Engeln“, sagt die Frau. Es ist Dienstag, der 20. April 2010, in der Augsburger Kinderklinik. Johannes H., ein 13 Jahre alter Bub aus Niederbayern, ist gerade gestorben. Die Eltern leiden noch immer unter dem Verlust ihres einzigen Kindes.

Der 13-Jährige litt an einer Wirbelsäulenverkrümmung

Seit viereinhalb Jahren beschäftigt sich die Justiz inzwischen mit dem Fall. Doch noch immer ist nicht geklärt, wer für den Tod des Kindes verantwortlich ist. Hermann Hammermaier ist der Anwalt der Eltern. Er sagt: „Dieses quälend lange Verfahren ist für die Eltern eine besondere Belastung.“ Die Eltern wünschen sich endlich eine Antwort auf die Frage, ob die Ärzte eine Schuld am Tod ihres Jungen tragen – oder nicht. Doch es ist fraglich, ob es den Prozess, auf den die Eltern schon seit Jahren warten, überhaupt noch geben wird. Die Staatsanwaltschaft hat zwar Anklage gegen vier Ärzte erhoben, die den Jugendlichen damals behandelten. Doch das Amtsgericht hat die Anklage abgewiesen.

Jetzt liegt der Fall beim Landgericht, weil Johannes’ Eltern und die Staatsanwaltschaft gegen die Abweisung der Anklage Beschwerde eingelegt haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sich die Mediziner der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht haben. Sie vertritt die Ansicht, der 13-Jährige könnte noch leben, wenn die Ärzte rechtzeitig erkannt hätten, dass nach der Operation etwas schief gelaufen ist.

Der Schüler, der an einer Wirbelsäulenverkrümmung leidet, wird im April 2010 in der Augsburger Hessing-Klinik operiert. Diese Operationen sind immer mit Risiken verbunden.

Laut Anklage verletzt beim Anbringen eines sogenannten „Fixateurs“ eine Schraube die Speiseröhre. Diese entzündet sich und sorgt dafür, dass die Schlagader langsam Blut verliert. Aus Sicht der Ermittler ist es ein Fehler, dass die Ärzte die Position der Schrauben nur mit Röntgenaufnahmen kontrollieren – und nicht mit einer Computer-Tomografie. Als es dem Schüler nach der OP immer schlechter geht, wird er zwar in die Kinderklinik verlegt. Dort reagieren die Mediziner aber zu spät, so die Anklageschrift.

Eltern wünschen sich einen gründlichen Prozess

Bereits die Ermittlungen der Polizei gleich nach Johannes’ Tod ziehen sich hin. Es dauert, bis ein geeigneter Gutachter gefunden ist – und bis dieser endlich Zeit hat, das Gutachten auch anzufertigen. Erst im Herbst 2012 wird deshalb Anklage gegen die vier Ärzte im Alter von 44, 49, 56 und 59 Jahren erhoben. Und danach liegt das Verfahren fast zwei Jahre beim Amtsgericht. Die zuständige Richterin fordert erst noch Nachbesserungen an der Anklage. Im Mai 2014 stellt sie dann aber fest, dass sie überlastet sei und den Prozess nicht führen könne. Beim Gericht heißt es, der Fall sei komplex und schon deshalb nicht schnell zu bearbeiten.

Die Akten kommen schließlich zu einer anderen Richterin, die sich neu einarbeiten muss. Zwischenzeitlich fragt sogar das Münchner Justizministerium in Augsburg nach, was aus dem Fall geworden sei. Die Eltern haben sich an ihren örtlichen CSU-Landtagsabgeordneten gewandt. Im August geht es dann schnell: Die neue Richterin stellt fest, dass sie – nach Aktenlage – nicht mit einer Verurteilung der Ärzte rechnet. Deshalb, so der Beschluss, könne sie die Anklage auch nicht zulassen. Die Richterin beruft sich dabei auch auf Gegengutachten, die von den beschuldigten Ärzten und deren Verteidigern vorgelegt wurden.

Und das soll es jetzt gewesen sein? Für Rechtsanwalt Hermann Hammermaier nicht. Er will dafür kämpfen, dass es doch noch einen Prozess gibt. „Die Schuldfrage kann nur in einem ordentlichen Gerichtsverfahren geklärt werden“, ist er überzeugt. Er hegt unter anderem Zweifel an den Gegengutachten. Auch diese Zweifel könne man in einem Strafprozess am besten klären, meint der Anwalt. Was sich Johannes Eltern wünschen, sei endlich ein gründlicher Prozess, in dem der Fall aufgerollt wird, sagt ihr Anwalt. Dann könnten sie auch mit einem Freispruch leben.

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