Töchter in Badewanne ertränkt: Mutter muss vorerst nicht in Psychiatrie
Eine Aschaffenburgerin soll ihre zwei kleinen Kinder in der Badewanne ertränkt haben. Sie gilt als schuldunfähig - und muss vorerst auch nicht in die Psychiatrie.
Eine Frau aus Aschaffenburg, die ihre zwei kleinen Mädchen im Februar 2013 in der Badewanne ertränkt hatte, muss vorerst nicht in die forensische Psychiatrie. Das Landgericht Aschaffenburg habe die psychiatrische Unterbringung zwar angeordnet, unter "engmaschigen Auflagen" aber zur Bewährung ausgesetzt, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte.
Die Frau wurde stattdessen für die Dauer von fünf Jahren der Aufsicht eines Bewährungshelfers unterstellt. Die Kammer machte unter anderem zur Auflage, dass sich die Frau in eine sogenannte beschützte Einrichtung begibt, eine psychiatrische Behandlung beginnt und regelmäßig die erforderlichen Medikamente einnimmt.
Die Aschaffenburgerin leidet einem Gutachter zufolge an einer schizophrenen Psychose. Sie habe in der Wahnvorstellung, ihre Kinder würden missbraucht, diese im Februar 2013 im Zustand der Schuldunfähigkeit getötet, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Die Kammer wertete die Taten als Totschlag und nicht als Mord. Der genaue Tatablauf konnte aber nicht mehr festgestellt werden. Das Gericht stufte die Frau als weiterhin gefährlich für die Allgemeinheit ein. dpa
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