Tödlicher Streit unter Betrunkenen: Das fordert die Staatsanwaltschaft
Bei einem Streit unter Betrunkenen war im Januar 2015 ein Mann gestorben. Jetzt fordert die Staatsanwaltschaft für einen Angeklagte eine lange Haftstrafe.
Im Prozess um einen tödlichen Streit unter Betrunkenen hat die Staatsanwaltschaft nur für einen der beiden Angeklagten eine Haftstrafe gefordert. Der 23-Jährige sei für den Tod des Opfers allein verantwortlich, sagte die Staatsanwältin am Donnerstag vor dem Landgericht Memmingen und forderte für ihn zehn Jahre Haft wegen Totschlags sowie Freispruch für den Mitangeklagten.
Der 23-Jährige und ein 51 Jahre alter Mann standen wegen gemeinschaftlichen Totschlags vor Gericht. Ein 30 Jahre alter Bewohner war im Januar vergangenen Jahres in einer Gemeinschaftsunterkunft in Memmingen so massiv geschlagen und getreten worden, dass er noch am Tatort starb.
Verteidiger fordern nur sechs Jahre Haft
Alle drei Männer waren zur Tatzeit mit drei bis fünf Promille erheblich betrunken. Der Verteidiger des 23-Jährigen hielt eine sechsjährige Haftstrafe wegen Körperverletzung mit Todesfolge für angemessen. Das Urteil sollte noch am Donnerstag verkündet werden.
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