Tödlicher Zugspitz-Lauf
Die Münchner Staatsanwaltschaft hat Strafbefehl gegen den Veranstalter des Zugspitzlaufes gestellt, bei dem im Juli bei widrigstem Wetter zwei Sportler ums Leben gekommen waren. Laut Staatsanwaltschaft hätte der Lauf nicht gestartet werden oder rechtzeitig abgebrochen werden müssen.
München (AZ) - Die Staatsanwaltschaft München II hat nach einem Bericht der "Schwäbischen Zeitung" beim Amtsgericht Garmisch- Partenkirchen Antrag auf Strafbefehl gegen den Veranstalter des Zugspitzlaufes vom 13. Juli gestellt.
Wie das Blatt am Freitag berichtete, lautet der Vorwurf auf fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung. Während des Extrem-Berglaufs auf Deutschlands höchsten Berg bei widrigsten Wetterverhältnissen kamen zwei Sportler trotz Wiederbelebungsversuchen ums Leben.
Der 41-Jährige aus Witten in Nordrhein-Westfalen und der 45 Jahrealte Sportler aus Ellwangen in Baden-Württemberg waren im Schneerund 150 bis 250 Höhenmeter unter dem Gipfel des 2962 Meter hohenBerges zusammengebrochen.
Nach Informationen der Zeitung ist die Staatsanwaltschaft zu der Überzeugung gelangt, dass der Lauf unter den gegebenen Bedingungen nicht hätte gestartet werden dürfen oder rechtzeitig abgebrochen werden müssen.
Viele derLäufer waren trotz des alpinen Charakters der Strecke nur leichtbekleidet in kurzen Hosen und mit T-Shirt unterwegs gewesen.
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