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  3. Prozessbeginn: Tragödie in Arnstein: "Die schlimmste Katastrophe meines Lebens"

Prozessbeginn
18.10.2017

Tragödie in Arnstein: "Die schlimmste Katastrophe meines Lebens"

Der Angeklagte Andreas P. erhält beim Prozessauftakt Zuspruch von Bernhard Löwenberg, einem seiner Verteidiger.
Foto: Daniel Karmann, dpa

Ein Vater will seiner Tochter einen schönen Geburtstag bereiten. Am Ende sind sie, ihr Bruder und vier weitere Teenager tot. Nun erzählt der Vater von neuen, schrecklichen Details.

Es ist ganz ruhig im großen Saal des Landgerichts Würzburg, als der Verteidiger von Andreas P. dessen persönliche Erklärung vorliest. Nur das Weinen und Schluchzen des 52-jährigen Angeklagten durchbricht immer wieder die Stille. Dieser Mann hat einen Sohn und eine Tochter verloren. Vier weitere Jugendliche, alle 18 und 19 Jahre alt, sind ebenfalls tot. Offenkundig, weil dieser Mann einen Stromgenerator in seiner Gartenlaube falsch aufgestellt hat.

Sie hießen Rebecca und Florian, das waren die eigenen Kinder. Sowie: René, Felix, Kevin und Michael. Sechs Jugendliche. Entsprechend heißt es in der Anklageschrift: fahrlässige Tötung in sechs Fällen. Zwei weitere junge Männer entgingen dem Drama in Arnstein, einer Kleinstadt in Unterfranken mit 8000 Einwohnern. Sie waren, obwohl eingeladen, nicht zur Feier gekommen. Der sonnige Morgen an diesem ersten Prozesstag offenbart eine menschliche Tragödie, wie man sie sich brutaler kaum vorstellen kann.

Andreas P., ein kleiner, vollbärtiger Mann mit langen Haaren und Holzfällerhemd, hat sein Gesicht hinter einer braunen Hängeregistratur versteckt, als er den Schwurgerichtssaal betritt. Er möchte es später nicht sehen in den Zeitungen, auf den Internetseiten und in den Nachrichtensendungen. Doch er will, das wird aus den Worten seines Anwalts schnell klar, die volle Verantwortung übernehmen. „Ich kann es mir nicht erklären. Ich will aber keine Schuld von mir weisen“, liest Verteidiger Hubertus Krause vor.

Arnstein: Zwei der Toten hatten den Generator mit aufgebaut

Der Stromgenerator also. Ganz neu war er und mit einem Aufkleber versehen, der darauf hinwies, dass er nicht in geschlossenen Räumen betrieben werden darf. Erst am 31. Dezember 2016 hatte Andreas P. ihn in einem Baumarkt gekauft und, zusammen mit zwei der später getöteten jungen Männer, in dem Gartenhaus installiert.

Seinen ersten Einsatz hatte das leistungsstarke Gerät bei der Silvesterparty der eigenen Kinder. Auch da stand es schon im Technikraum der Laube. Verbunden mit einer offenbar wackeligen Abgasableitung, die im Laufe des tragischen Abends zusammenbrach. Ein Bekannter, Techniker von Beruf, habe ihrem Mandanten gesagt, dass er den Stromerzeuger auch in einem Raum anschließen könne, wenn er eine entsprechende „Auspuffanlage“ baue, erklären die Verteidiger gestern. In der Anklageschrift heißt es jedenfalls: „Bei der Aufstellung des Generators missachtete der Angeklagte aus nicht nachvollziehbarer Nachlässigkeit Warnhinweise.“

Im juristischen Sinne wäre dieser Mann, wenn er denn verurteilt wird, ein Täter. Im menschlichen Sinne aber ist Andreas P. eben auch ein Opfer.

Arnstein im Januar: Hinter diesem Gartentor spielte sich das Drama um die sechs toten Jugendlichen ab.
Foto: Daniel Karmann, dpa

Der Familienvater – er hat heute noch drei eigene Kinder und drei Stiefkinder – hatte das Grundstück mit dem Gartenhaus darauf erst 2013 gekauft. Das 48 Quadratmeter große Häuschen hat er seitdem umfassend renoviert und modernisiert. Weil es nicht an das öffentliche Stromnetz angeschlossen ist, installierte er eine Solaranlage. Den benzinbetriebenen Generator besorgte er, damit auch Geräte mit einem höheren Strombedarf genutzt werden können.

Dann kam jener Tag im Januar.

Der Vater hatte extra ein Feuerwerk genehmigen lassen

Vor Gericht versucht der Kraftfahrer, der im Schnitt etwa 2000 Euro netto verdient, so ausführlich wie möglich den Tag und die Vorbereitungen für den 18. Geburtstag seiner ältesten Tochter Rebecca zu beschreiben. Zuvor hatte er sogar extra ein Feuerwerk gekauft und eine Genehmigung für das Abbrennen besorgt. „Es sollte ein schöner Geburtstag werden.“

Es war sehr kalt an diesem Tag. Die Wasserrohre der Laube waren eingefroren. Damit es die jungen Leute bei der Feier im Garten warm haben, fuhr er dreimal zum Grundstück. Er heizte den Holzofen an und stellte später die Geburtstagstorte und das Essen in den Kühlschrank. Der Stromgenerator im Technikraum lief fast ununterbrochen. Zwei seiner drei jüngeren Kinder schauten während der Vorbereitungen im Häuschen Fernsehen. „Ich weiß noch, dass das Sams lief.“ Am Abend fuhr er seine Tochter und die fünf Jungs zum Gartenhaus. Er habe ihnen zum Abschied noch viel Spaß gewünscht und gesagt, dass sie es nicht übertreiben sollen. Und er will gesagt haben: „Stellt den Generator aus, wenn ihr ihn nicht mehr braucht.“ Das Telefon legte er beim Schlafengehen extra neben das Bett. „Damit ich mitbekomme, falls die Kinder noch etwas brauchen. Ich hörte aber nichts mehr von ihnen.“

Das tödliche Gas, das nicht gerochen und geschmeckt werden kann, hatte sich schnell in der Hütte ausgebreitet. Der Anklageschrift zufolge starben die sechs Teenager vermutlich schon ein bis zwei Stunden, nachdem ihre Party gegen 21 Uhr begonnen hatte. Die Verzweiflung des Mannes ist deutlich spürbar. „Was im Januar passiert ist, ist die schlimmste Katastrophe meines Lebens. Sie alle waren Freunde, sie alle waren noch so jung.“

Andreas P. fand die Jugendlichen am Morgen. Zuerst habe er gedacht, sie schliefen noch. „Mein erster Gedanke war, dass sie zu viel getrunken hatten, denn ich nahm auch Geruch von Erbrochenem wahr.“ Doch als er seine Tochter sanft wecken wollte, fühlte sie sich kalt an – trotz einer Temperatur im Raum von etwa 20 Grad Plus. Dann sei ihm klar geworden, „dass etwas Schreckliches passiert ist“.

Das Schicksal schlug schon einmal zu

Das Schicksal des 52-Jährigen geht vielen Prozessbeobachtern nahe. Er hat bei der schrecklichen Tragödie zwei seiner Kinder verloren. Und seit gestern weiß man: Er und seine Frau mussten schon einmal ein eigenes Kind zu Grabe tragen – das deutet die Verteidigung in der Erklärung an. „Das ist das Schlimmste, was Eltern passieren kann.“ Im Gerichtssaal sitzt der Mann zusammengesunken auf seinem Stuhl. Er weint viel und antwortetet den Richtern nur mit einem Kopfnicken oder -schütteln. Immer wieder vergräbt er den Kopf in seinen Händen. Dann blinzelt er Tränen weg.

Die Verteidiger des Mannes könnten mit dem Paragrafen 60 des Strafgesetzbuches argumentieren. Demzufolge kann ein Gericht von einer Strafe absehen, wenn die Folgen der Tat für den Täter bereits so schwer sind, dass die Verhängung einer Strafe offensichtlich verfehlt wäre. Gerichtssprecher Michael Schaller gab allerdings zu bedenken, dass nicht nur die Kinder des Angeklagten, sondern auch vier weitere Jugendliche in der Gartenlaube starben. Zwei Familien sitzen als Nebenkläger im Gerichtssaal. Nebenklage-Anwalt Wolfgang Kunz sagt über seine Mandanten: „Es geht ihnen nicht gut. Sie haben ihr einziges Kind verloren.“

Die Eltern der toten Teenager – das lässt Andreas P. noch verlesen – sollen uneingeschränkt Antworten bekommen, damit sie das Geschehen verarbeiten können: „Wir befinden uns in Trauer. Es ist nichts verarbeitet. Ich selbst muss neben der Trauer mit der Schuld leben.“

Der Prozess wird am kommenden Montag fortgesetzt. (mit dpa)

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