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Flughafen Memmingen
28.05.2015

Um den Allgäu Airport kämpfen Widersacher mit harten Bandagen

Braucht der Memminger Flughafen eine Genehmigung für Nachtflüge, um in die schwarzen Zahlen zu kommen?
Foto: Archivbild Ralf Lienert

Befürworter und Gegner von Nachtflügen am Allgäu-Airport kommen sich vor Gericht keineswegs näher. Der Ton ist rau, das Misstrauen ist groß. Was steckt hinter den Prognosen?

Im Streit um den Ausbau des Memminger Flughafens und die Ausweitung der Betriebszeiten bis 23 Uhr wird mit harten Bandagen gefochten. Auch am zweiten Tag der Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof in München attackierten die Vertreter der acht Kläger massiv die geplanten Nachtflüge und zweifelten die Korrektheit von Gutachten und Prognosen an.

Vertreter der Flughafengesellschaft und des Freistaats warfen den Klägern im Gegenzug vor, Widersprüche zu konstruieren. Allein die Debatte über die Nachtflüge nahm an den ersten beiden Prozesstagen rund neun Stunden in Anspruch. Ob die Richter Landungen zwischen 22 und 23 Uhr genehmigen werden, blieb auch gestern offen.

Im Kern geht es im Streit um die Nachtflüge nur um diese eine Stunde. Doch diese Stunde hat für die streitenden Parteien eine überragende Bedeutung. Für die Flughafengesellschaft ist sie ein wichtiges Element in dem Bemühen, die Wirtschaftlichkeit des Allgäu Airports in Zukunft sicherzustellen. Ohne die Möglichkeit, bis 23 Uhr Landungen zu gestatten, könnte es sehr schwierig werden, auf Dauer aus den roten Zahlen zu kommen.

Für die Gemeinde Memmingerberg waren die geplanten Nachtflüge der einzige Grund zur Klage. Sie will ihre Bürger ab 22 Uhr vor Fluglärm schützen. Dass auf ihrer Flur der drittgrößte Flughafen Bayerns liegt, hat die Kommune nach dem Abzug des Militärs akzeptiert. Die sieben anderen Kläger – die Gemeinde Westerheim, der Bund Naturschutz und fünf Familien, die in unmittelbarer Nähe des Flughafens wohnen – attackieren den kompletten Planfeststellungsbeschluss des Luftamts Südbayern. Ein Nachtflugverbot aber wäre auch für sie ein beachtlicher Teilerfolg.

Gericht fordert von den Vertretern des Memminger Flughafens endlich konkrete Gründe

Die zentrale Streitfrage ist im Zusammenhang mit den Nachtflügen, ob es überhaupt einen Bedarf gibt, der eine behördliche Genehmigung rechtfertigt. Wie aber ermittelt man einen Bedarf für etwas, das es noch gar nicht gibt? Darum drehte sich bereits am ersten Prozesstag die Debatte. Den Richtern hatten die Erklärungen der Flughafengesellschaft und ihrer Gutachter noch längst nicht ausgereicht. Deshalb eröffnete der Vorsitzende Richter Erwin Allesch gestern früh die Verhandlung erneut mit der Bitte, die Vertreter des Flughafens mögen doch „halbwegs konkrete wirtschaftliche Gründe“ für Nachtflüge nennen.

Markus Schubert, der Gutachter der Flughafengesellschaft, verteidigte seine Prognose, die auf ganz verschiedenen Daten über Wirtschaftswachstum, Entwicklung des Luftverkehrs und Umfragen unter Flugreisenden ruht. Er verwies auf vergleichbare Regionalflughäfen und darauf, dass Fluggesellschaften, die Memmingen anfliegen, auch andernorts Nachtflugmöglichkeiten nutzen. Ein weiterer Experte versicherte, dass ein Bedarf auch aufgrund von Erfahrungen an anderen Standorten klar erkennbar sei.

Der Rechtsanwalt des Flughafens, Ulrich Hösch, führte als Beleg für den Bedarf zwei Schreiben der Fluggesellschaften Ryanair und Intersky an, die ihr Interesse an Nachtflügen bekundet hätten. Die Anwälte der Kläger wollten dies nicht gelten lassen. Rechtsanwalt Lutz Eiding äußerte den Verdacht, dass es sich bei den beiden Briefen der Fluggesellschaften um bestellte Schreiben handelt. Ihre Überzeugungskraft sei „denkbar gering“. Dieter Buchberger, der Vorsitzende der Initiative „Bürger gegen Fluglärm“, ging auf die Gutachter der Flughafengesellschaft los. Er bestritt ihre Prognosen, die dem Planfeststellungsbeschluss zugrunde liegen. „Wenn ich optimistische Annahmen mache, komme ich nicht zu einer plausiblen Prognose, sondern zu einer optimistischen Prognose.“

Würden Menschen aus der Region den Allgäu-Airport nutzen?

Er kritisierte die Annahmen zur Entwicklung des Luftverkehrs und der Ticketpreise. Und er behauptete, dass aufgrund eigener Zahlen des Flughafens klar sei, dass 60 Prozent der Passagiere in Memmingen genauso gut Flughäfen in München, Österreich oder der Schweiz nutzen könnten. Die Behauptung, 70 Prozent der Fluggäste kämen aus der Region, sei falsch.

Gutachter Schubert widersprach heftig. Er warf Buchberger vor: „Man greift hier selektiv irgendwelche Punkte heraus, um eine Prognose, die in sich konsistent ist, unglaubwürdig erscheinen zu lassen.“ Widersprüche in Gutachten und Prognosen, die die Kläger geltend machten, gebe es nicht. Die Hochrechnung Buchbergers über Passagierzahlen in Memmingen sei falsch. Außerdem betonte er, dass sich ein Rückgang des Luftverkehrs, wie er sich jüngst gezeigt hat, auf den Bedarf an Nachtflügen kaum auswirken würde.

Rechtsanwalt Hösch bestritt vehement, dass es sich bei den Briefen der Fluggesellschaften um bestellte Schreiben handelt. Heftig zu kämpfen, in dem Verfahren gehört zu werden, hatte gegen Ende des zweiten Prozesstages Thomas Frey vom Bund Naturschutz in Schwaben. Das Gericht zweifelte an, dass einzelne Anliegen der Naturschützer, wie die Frage von Ausgleichsflächen, überhaupt justiziabel seien. Die Verhandlung wird kommenden Dienstag fortgesetzt.

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