"Unsinnig": Landkreis Altötting klagt gegen Biotonnen-Pflicht
Seit 2015 sind die Kommunen gesetzlich verpflichtet, ein eigenes Sammelsystem für Biomüll anzubieten. Der Landkreis Altötting wehrt sich dagegen.
Als einziger Landkreis Bayerns weigert sich der Landkreis Altötting, eine getrennte Erfassung von Bio- und Restmüll einzuführen. Der Landkreis hat nun die Justiz eingeschaltet. Man wisse aus gutachterlichen Studien, dass auch ohne eigenes Sammelsystem 85 Prozent der Bioabfälle im Landkreis nachhaltig verwertet, also kompostiert werden, sagte ein Sprecher des Landratsamtes der Deutschen Presse-Agentur. Im Restmüll seien pro Jahr höchstens noch acht Kilo Küchenabfälle pro Einwohner enthalten, das werde in einem Müllheizkraftwerk verbrannt. "Diese Restmenge noch mit einer eigenen Biotonne erfassen zu wollen, ist aus unserer Sicht ökologisch und ökonomisch unsinnig. Zudem würde die Einführung einer Biotonne die Müllgebühren für unsere Bürgerinnen und Bürger nahezu verdoppeln."
Seit 2015 sind die Kommunen gesetzlich verpflichtet, ein eigenes Sammelsystem für Biomüll anzubieten. Die Regierung von Oberbayern hat deshalb einen Bescheid erlassen, um den Landkreis Altötting zu verpflichten, den Biomüll extra zu erfassen. Dabei sei es dem Landkreis selbst überlassen, wie er das gestalte, teilte ein Sprecher der Regierung mit: Denkbar wäre sowohl ein Bring-System, bei dem die Bürger ihren Biomüll an speziellen Sammelstellen abgeben können, als auch ein System mit einer Biotonne in den Haushalten, die regelmäßig geleert wird.
Gegen den Bescheid hatte der Landkreis im November vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof geklagt. Eine Entscheidung steht noch aus. (dpa)
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