Urteil: Keine Bäume auf Balkon von Mietwohnung erlaubt
Gegen einen bepflanzten Balkon ist eigentlich nichts einzuwenden, vorausgesetzt da wächst kein Baum. Das Münchner Amtsgericht hat jetzt entschieden, dass das verboten ist.
Mieter dürfen auf dem Balkon ihrer Wohnung in der Regel keine Bäume pflanzen. Dies hat das Amtsgericht München in einem am Freitag veröffentlichten Urteil entschieden. Ein Mieter hatte in seiner Loggia in der Münchner Innenstadt vor Jahren einen kleinen Bergahorn in einen Blumentopf gepflanzt. Der wurde allerdings so groß, dass er seit inzwischen mindestens 15 Jahren eine deutlich nach außen sichtbare Krone hatte.
15 Jahre alter Ahorn muss vom Balkon
Die Vermieterin forderte den Mann seit 2015 mehrfach auf, den Baum loszuwerden, weil er unkontrolliert aus dem Balkon herauswuchere - doch der Mieter wollte nicht. Sein Einwand: Die Bepflanzung des Balkons nach eigenen Wünschen gehöre zum vertragsgemäßen Gebrauch. Tut er nicht, entschied das Amtsgericht. Der zuständige Richter gab der Vermieterin Recht und verurteilte den Mieter dazu, den Ahornbaum samt Erdreich und Wurzelwerk fachgerecht und dauerhaft zu beseitigen.
"Ahornbäume können, wie allgemein und damit auch gerichtsbekannt ist, mehrere Meter hoch werden und einen Stammdurchmesser von mehr als einem Meter annehmen. Sie sind damit zum Halten auf Loggien in mehrstöckigen Häusern in Innenstädten nicht geeignet und werden üblicherweise in München darauf auch nicht gehalten. Auf die Umstände und Verhältnisse in anderen Ländern, etwa in Mailand, kommt es dabei nicht an", befand das Gericht. dpa/lby
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