Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. München: Urteil: Keine Bäume auf Balkon von Mietwohnung erlaubt

München
24.02.2017

Urteil: Keine Bäume auf Balkon von Mietwohnung erlaubt

Blumentöpfe auf Balkonen von Mietwohnungen sind erlaubt. Bäume dürften dort in München allerdings nicht angepflanzt werden.
Foto: Friedberg, Fotolia.com (Symbolbild)

Gegen einen bepflanzten Balkon ist eigentlich nichts einzuwenden, vorausgesetzt da wächst kein Baum. Das Münchner Amtsgericht hat jetzt entschieden, dass das verboten ist.

Mieter dürfen auf dem Balkon ihrer Wohnung in der Regel keine Bäume pflanzen. Dies hat das Amtsgericht München in einem am Freitag veröffentlichten Urteil entschieden. Ein Mieter hatte in seiner Loggia in der Münchner Innenstadt vor Jahren einen kleinen Bergahorn in einen Blumentopf gepflanzt. Der wurde allerdings so groß, dass er seit inzwischen mindestens 15 Jahren eine deutlich nach außen sichtbare Krone hatte.

15 Jahre alter Ahorn muss vom Balkon

Die Vermieterin forderte den Mann seit 2015 mehrfach auf, den Baum loszuwerden, weil er unkontrolliert aus dem Balkon herauswuchere - doch der Mieter wollte nicht. Sein Einwand: Die Bepflanzung des Balkons nach eigenen Wünschen gehöre zum vertragsgemäßen Gebrauch. Tut er nicht, entschied das Amtsgericht. Der zuständige Richter gab der Vermieterin Recht und verurteilte den Mieter dazu, den Ahornbaum samt Erdreich und Wurzelwerk fachgerecht und dauerhaft zu beseitigen.

"Ahornbäume können, wie allgemein und damit auch gerichtsbekannt ist, mehrere Meter hoch werden und einen Stammdurchmesser von mehr als einem Meter annehmen. Sie sind damit zum Halten auf Loggien in mehrstöckigen Häusern in Innenstädten nicht geeignet und werden üblicherweise in München darauf auch nicht gehalten. Auf die Umstände und Verhältnisse in anderen Ländern, etwa in Mailand, kommt es dabei nicht an", befand das Gericht. dpa/lby

Lesen Sie dazu auch
Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.