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Augsburg
05.03.2015

Lebenslang für zweiten Polizistenmörder

Polizistenmörder Raimund Mayr muss für immer ins Gefängnis.
Foto: Marcus Merk

Raimund Mayr wird voraussichtlich länger als 20 Jahre im Gefängnis sitzen. Doch das Gericht macht einen Unterschied zu seinem Bruder. Am letzten Prozesstag kommt es zum Eklat.

Der zweite Augsburger Polizistenmörder ist wie zuvor schon sein jüngerer Bruder zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Schwurgericht stellte zudem fest, dass die Schuld des 61-jährigen Raimund Mayr besonders schwer wiegt. Daher kann er nicht schon nach 15 Jahren freikommen, sondern wird voraussichtlich länger als 20 Jahre im Gefängnis sitzen. Es wurde aber nicht die Sicherungsverwahrung nach der Haft angeordnet, wie dies die Staatsanwaltschaft und die Nebenkläger verlangt hatten. Raimund Mayr verfolgte das Urteil äußerlich ungerührt.

Gericht macht Unterschiede zwischen den Brüdern

Das Gericht macht damit einen Unterschied zu Mayrs jüngerem Bruder Rudolf Rebarczyk. Bei ihm hatten die Richter vor gut einem Jahr die Sicherungsverwahrung verhängt, weil er eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat diese Entscheidung vor wenigen Wochen bestätigt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die beiden Brüder haben den Polizeibeamten Mathias Vieth am 28. Oktober 2011 nach einer wilden Verfolgungsjagd im Augsburger Stadtwald mit Schnellfeuergewehren erschossen. Der 41-jährige Vieth und seine Streifenkollegin wollten die Brüder zuvor auf einem Parkplatz kontrollieren und überraschten sie wohl bei der Vorbereitung eines Raubüberfalls. Vieths Kollegin wurde angeschossen.

Richter: Polizistenmord ein „ungeheuerliches Verbrechen“

Der Vorsitzende Richter Christoph Wiesner nannte den Polizistenmord ein „ungeheuerliches Verbrechen“, das die Bevölkerung in einer besonderen Art bewegt habe. In dem Prozess habe sich eine Indizienkette gegen den 61-Jährigen ergeben, die „erdrückend“ gewesen sei. Wiesner attackierte die beiden Verteidiger Adam Ahmed und Werner Ruisinger heftig. Die hatten zuvor für einen Eklat gesorgt, als sie keine inhaltlichen Plädoyers hielten, sondern von einem „unfairen und nicht rechtsstaatlichen Verfahren“ sprachen. Ihr Mandant sei bereits verurteilt gewesen, bevor der Prozess begonnen habe. Das Gericht sei befangen gewesen.

Wiesner hielt dem entgegen, die Verteidiger unterstellten dem Gericht eine Bereitschaft zur Rechtsbeugung. „Das ist ehrenrührig.“ Besonders scharf griff Wiesner Anwalt Ahmed an, der bei der Urteilsverkündung nicht mehr anwesend war: „Ich finde es schade, dass er nicht den Mumm hat, sich die Gegenworte anzuhören“, so Wiesner.

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Die Plädoyers der Nebenkläger und der Verteidigung waren am Vormittag innerhalb von nur 40 Minuten vorbei. Überraschend hatte die Schwester des ermordeten Mathias Vieth das Wort ergriffen. Sie sei überzeugt von der Schuld der beiden Brüder, erklärte Erika Langner. Sie endete mit einem sehr emotionalen Satz: „Ich würde es als gerechte Strafe empfinden, wenn er zu seinem Bruder keinen Kontakt mehr hätte, kein Treffen, kein Brief, kein Telefonat – so wie ich keinen Kontakt mehr zu meinem Bruder haben kann.“

Der Anwalt der Witwe Vieth, Walter Rubach sagte, der Angeklagte habe durch seine Parkinson-Erkrankung auf besonders raffinierte Weise versucht, sich aus dem Verfahren zu stehlen. „Er wollte uns an der Nase herumführen. Dass ihm das nicht gelungen ist, beruhigt Frau Vieth.“ Die Witwe hoffe jetzt auf Ruhe. Sie wolle sich ganz ihren beiden Söhnen widmen.

Revision angekündigt

Klar ist aber, dass auch dieses Urteil vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe überprüft wird. Raimund Mayrs Verteidiger haben bereits Revision angekündigt.

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