Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Gersthofen: Vanessas Mörder bleibt weggesperrt

Gersthofen
04.12.2018

Vanessas Mörder bleibt weggesperrt

Um den Tathergang nachzustellen, kehrte der Mörder der zwölfjährigen Vanessa an den Tatort in Gersthofen zurück.
Foto: Marcus Merk (Archiv)

Ein Urteil in Straßburg hat auch Folgen für den Fall der in Gersthofen ermordeten Vanessa. Warum das einen Anwalt stinksauer macht.

Rechtsanwalt Adam Ahmed ist stinksauer. Er ärgert sich über den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Nicht, weil er ein Verfahren verloren hat. Das Missfallen des Anwalts ist grundsätzlicher: „Das ist ein juristischer Purzelbaum rückwärts“, poltert Ahmed. Der Gerichtshof weiche mit seiner Entscheidung „diametral von seiner eigens eingeleiteten Rechtsprechung ab dem 17. Dezember 2009 ab“.

Was den bekannten Strafverteidiger so auf die Palme bringt, dürfte den Großteil der Bevölkerung allerdings beruhigen. Der Gerichtshof hat am Dienstag in Straßburg verkündet, dass Daniel I., der sogenannte „Joggerin-Mörder von Kelheim“ zu Recht auf unbestimmte Zeit weggesperrt ist. I. hatte 1997 eine Studentin erwürgt und sich an der Leiche vergangen. Er erhielt die höchstmögliche Jugendstrafe von zehn Jahren Haft. Nachdem er die Strafe abgesessen hatte, ordnete ein Gericht 2009 nachträgliche Sicherungsverwahrung gegen ihn an.

Was das Urteil mit Vanessa aus Gersthofen zu tun hat

Da die Fälle bezüglich der nachträglichen Sicherungsverwahrung laut Ahmed identisch sind, hat das Urteil eine vorentscheidende Wirkung auch für den Fall der zwölfjährigen Vanessa aus Gersthofen. Michael W. hatte sie am Rosenmontag 2002 in ihrem Bett erstochen. Er saß ebenfalls zehn Jahre Jugendstrafe ab und wurde 2012 vom Landgericht Augsburg zu Sicherungsverwahrung verurteilt. Im Fall W. läuft seit vier Jahren ein Verfahren am EGMR. Wann das Gericht eine Entscheidung fällt, ist unklar. Dass Vanessas Mörder bald freikommt, ist nun aber sehr unwahrscheinlich geworden.

Das Straßburger Urteil hat grundsätzliche Bedeutung. Denn es geht um nichts weniger als die Frage, wie Deutschland mit gefährlichen Straftätern umgehen soll, die ihre Haft abgesessen haben. Das deutsche System zur Sicherungsverwahrung war im Jahr 2013 angepasst worden. Zuvor hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Deutschland mehrfach deswegen verurteilt – unter anderem, weil sich die Lebensbedingungen der Gefangenen früher nur unwesentlich von denen im regulären Strafvollzug unterschieden. Zuletzt hatte sich das Straßburger Gericht mit der Neugestaltung aber wiederholt zufriedengegeben.

Bayerisches Justizministerium begrüßt das Urteil

Im Fall des „Joggerin-Mörders“ entschied der EGMR, die deutschen Gerichte hätten durch Expertengutachten hinreichend dargelegt, dass der Mann an sexuellem Sadismus leide und in Freiheit weitere Straftaten begehen könnte. Seine Sicherungsverwahrung sei daher nicht willkürlich gewesen und habe nicht gegen das Recht auf Freiheit verstoßen. Außerdem unterstrichen die Richter, dass die Unterbringung des Mannes vor allem darauf abgezielt habe, seine psychische Störung zu behandeln.

Lesen Sie dazu auch

Das bayerische Justizministerium begrüßte das Urteil. Es sei Rechtssicherheit hergestellt worden. „Damit können in Bayern auch künftig zum Schutz der Allgemeinheit gefährliche Straftäter unter höchsten Sicherheitsmaßnahmen therapiert und untergebracht werden.“ (mit dpa)

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.