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Bayern
28.04.2016

Verbot halb automatischer Gewehre erbost die Jäger

Ein Jäger steht bei einer Treibjagd schussbereit am Waldrand.
Foto: Felix Kästle/dpa

Das Verbot halb automatischer Gewehre erbost Weidmänner und Abgeordnete. Wie sich der Landtag und die Staatsregierung in Berlin für die Jäger einsetzen wollen.

Ein höchstrichterliches Verbot halb automatischer Jagdgewehre versetzt Bayerns Jäger in Aufruhr – nun wollen Landtag und Staatsregierung helfen. Die Staatsregierung soll sich in Berlin dafür starkmachen, den Jägern wie bisher die Pirsch mit halb automatischen Gewehren zu erlauben, wenn sie kleine Magazine mit nicht mehr als zwei Patronen montieren. Das beschloss der Innenausschuss des Landtags am Mittwoch einstimmig. „Wir wollen den Jägern Rechtssicherheit geben“, sagte der Ausschussvorsitzende Florian Herrmann (CSU) nach der Sitzung.

Verbot ist ein Rückschlag für die Wildschweinjagd

Das Bundesverwaltungsgericht hatte am 7. März halb automatische Waffen verboten, die mehr als zwei Patronen aufnehmen können. „Das wäre ein großer Rückschlag für die Wildschweinbejagung“, sagte Freie-Wähler-Chef Hubert Aiwanger, ein passionierter Jäger. Die flinken Sauen sind schwer zu treffen, sodass häufig schnelle Schüsse hintereinander notwendig sind. Die Jäger stehen seit Jahren unter Druck von Bauern und Politik, weil Wildschweine Felder verwüsten.

Halb automatische Waffen können je nach Modell auch mit größeren Magazinen ausgerüstet werden, doch gab es in der Praxis nach Angaben sachkundiger Abgeordneter bislang keine Probleme mit der Zwei-Patronen-Regel. „Ich sehe keine Veranlassung, den Jägerinnen und Jägern dieses Handwerkszeug zu nehmen“, sagt auch Jürgen Vocke, der Präsident des Jagdverbands.

Jagdverband rät von Gewehren dieser Art ab

Bitter für die Jäger: Schuld an dem Urteil war ein Weidmannskollege aus Nordrhein-Westfalen. Der Mann wollte für Schießübungen auch größere Magazine mit mehr als zwei Patronen verwenden. Der Prozess ging bis in die höchste Instanz beim Bundesverwaltungsgericht – dort verlor er. Im Innenausschuss fanden Abgeordnete wenig schmeichelhafte Worte: „ein depperter Jäger“, hieß es parteiübergreifend.

Im Jagdgesetz des Bundes ist die Zwei-Patronen-Regel festgeschrieben. „Der Richter hat das Gesetz überinterpretiert“, meint Aiwanger. Es müsse gesetzlich klargestellt werden, dass die halb automatischen Waffen weiter erlaubt seien. Fachleute sagen, ein Jäger könne kein Interesse haben, die Sauen mit einem Kugelhagel zu durchsieben – das Fleisch wäre ungenießbar. Der Jagdverband rät seinen Mitgliedern, halb automatische Gewehre nicht mehr zu verwenden. dpa

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