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  3. Verunreinigtes Wasser: Verfahren gegen Hüttenwirt eingestellt

Verunreinigtes Wasser
06.07.2010

Verfahren gegen Hüttenwirt eingestellt

Rappenseehütte bei Oberstdorf
Foto: Ralf Lienert

Knapp ein Jahr nach einer Massenerkrankung von Wanderern in den Allgäuer Alpen ist das Strafverfahren gegen den Wirt der Rappenseehütte gegen eine Geldauflage eingestellt worden.

Knapp ein Jahr nach einer Massenerkrankung von Wanderern in den Allgäuer Alpen ist das Strafverfahren gegen den Wirt der Rappenseehütte gegen eine Geldauflage eingestellt worden.

Der 39-jährige Oberallgäuer, dem fahrlässiger Verstoß gegen die Trinkwasserverordnung vorgeworfen worden war, muss 2000 Euro an eine Tropenwaldstiftung zahlen. Das Amtsgericht Sonthofen begründete seine Entscheidung am Dienstag damit, dass das verunreinigte Wasser der Rappenseehütte nicht nachweisbar mit den Beschwerden zahlreicher Wanderer zusammenhänge. "Somit bestehen erhebliche Zweifel an Ihrer Schuld", sagte der Richter zu dem Angeklagten.

Im August 2009 waren in den Allgäuer Alpen etwa 230 Wanderer an Magen-Darm-Infektionen erkrankt. Viele von ihnen waren Gäste der Rappenseehütte. Von den Erkrankten waren 40 in Krankenhäusern behandelt worden. Da verunreinigtes Trinkwasser als Ursache für die Masseninfektion vermutet wurde, war die auf 2091 Meter Höhe gelegene Berghütte des Deutschen Alpenvereins vorübergehend geschlossen und gründlich gereinigt worden. Später wurde bekannt, dass Wanderer zusätzlich die hoch ansteckenden Noroviren in die Berghütte eingeschleppt hatten.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kempten hatte das Amtsgericht Sonthofen gegen den Wirt der Rappenseehütte Strafbefehl erlassen. Dabei ging es jedoch nicht um die Erkrankung der Wanderer. Stattdessen warf die Anklage dem Wirt vor, trotz Verunreinigung einer UV-Wasserentkeimungsanlage Trinkwasser aufbereitet und an seine Gäste abgegeben zu haben.

Für das Vergehen hatte die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 2500 Euro verlangt. Da der Hüttenwirt dagegen Einspruch eingelegt hatte, kam es jetzt zur Hauptverhandlung, in der der Angeklagte seine Unschuld beteuerte: "Es gab keinerlei Anzeichen dafür, dass mit dem Wasser etwas hätte sein können. Auch unsere kleinen Kinder haben davon getrunken und wurden nicht krank."

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