Versuchter Mord an Ex-Freundin: Ist Täter vermindert schuldfähig?
Eine junge Frau sitzt nach einer Attacke ihres Ex-Freunds im Rollstuhl. Jetzt bekam der Prozess eine Wende. Wegen Depression und Drogenkonsum könnte er vermindert schuldfähig sein.
Der Hauptangeklagte im Prozess um den versuchten Mord an einer jungen Frau im Schlosspark von Wiesentheid in Unterfranken könnte aus Sicht des psychiatrischen Gutachters vermindert schuldfähig sein. Der 20-Jährige sei durch die Trennung von seiner Ex-Freundin in eine "mittelgradige" Depression gerutscht und habe zudem Alkohol und synthetische Drogen konsumiert, sagte der Sachverständige am Montag vor dem Landgericht Würzburg. Deshalb sei zumindest nicht auszuschließen, dass er zur Tatzeit in seiner Steuerungsfähigkeit eingeschränkt gewesen sei. Sollte das Gericht dem folgen, könnte der Beschuldigte eine mildere Strafe bekommen.
Der Mann soll seine Ex-Freundin Anfang 2016 niedergestochen haben, weil sie sich von ihm getrennt hatte. Es gebe Anzeichen dafür, dass der 20-Jährige in seiner Entwicklung von sozialen Beziehungen zurückgeblieben sei, führte der Gutachter aus. Er habe die Beziehung zum späteren Opfer deshalb überidealisiert. Die Trennung habe einen "Knick" in seiner Biografie bedeutet: "Er bricht seine Ausbildung ab, zieht aus, konsumiert Kräutermischungen und Alkohol."
Die Ex-Freundin ist seit der Attacke halbseitig gelähmt
Die durchdachte Planung und das Verhalten nach der Tat zeigten zwar, dass es bei dem 20-Jährigen "keine erheblichen Steuerungsmängel" gegeben habe, räumte der Gutachter ein. Aber die Kombination aus Depression und Drogenkonsum lasse es nicht zu, sie auszuschließen.
Der Mann hatte zugegeben, seiner Ex-Freundin drei Stiche versetzt und den Schlosspark in dem Glauben verlassen zu haben, dass sie tot sei. Die Frau überlebte jedoch schwer verletzt und ist seit der Attacke halbseitig gelähmt. Ihrem Anwalt zufolge ist die 23-Jährige fortlaufend auf ärztliche Hilfe angewiesen.
Ein 19 Jahre alter Mitangeklagter hatte vor Gericht eingeräumt, dem Hauptangeklagten sein Smartphone geliehen zu haben, um das spätere Opfer zu einer Bushaltestelle zu locken. Er, der 19-Jährige, habe die Frau dann getroffen und sei mit ihr in den Schlosspark gegangen. An diesem Dienstag (17. Januar) werden die Plädoyers erwartet. dpa/lby
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