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  3. Georgensgmünd: Verteidiger im "Reichsbürger"-Prozess plädiert auf fahrlässige Tötung

Georgensgmünd
20.10.2017

Verteidiger im "Reichsbürger"-Prozess plädiert auf fahrlässige Tötung

Blick auf das Haus in Georgensgmünd.
Foto: Daniel Karmann, dpa (Archiv)

Vor einem Jahr tötete ein "Reichsbürger" in Georgensgmünd einen Polizisten. Nun plädiert seine Verteidigung auf fahrlässige Tötung statt Mord.

Im Prozess gegen den sogenannten Reichsbürger aus Georgensgmünd hat die Verteidigung auf ein Urteil wegen fahrlässiger Tötung plädiert. Anwalt Michael Haizmann forderte am Freitag vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth eine entsprechend "angemessene Haftstrafe" für seinen Mandanten. Welches Strafmaß ihm vorschwebt, ließ der Verteidiger offen. Bei fahrlässiger Tötung drohen maximal fünf Jahre Haft.

Der 50 Jahre alte Wolfgang P. ist unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes an Polizisten angeklagt. Er hatte bei einem Routineeinsatz der Polizei am 19. Oktober 2016 auf Beamte geschossen; einer starb, zwei weitere wurden verletzt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Haft wegen Mordes gefordert. Sie sieht bei P. auch eine besondere Schwere der Schuld; dies würde eine vorzeitige Haftentlassung ausschließen.

Waffen des "Reichsbürgers" sollten beschlagnahmt werden

"Reichsbürger" lehnen die Bundesrepublik, deren Organe und Behörden ab und akzeptieren keine amtlichen Bescheide. Bei dem Einsatz sollten die rund 30 Waffen des Jägers beschlagnahmt werden, weil er als nicht mehr zuverlässig galt.

Anwältin Susanne Koller sagte, ihr Mandant sei am Tattag von einem Überfall auf sein Anwesen ausgegangen. Er habe nicht gewusst, dass Polizisten vor seiner Tür standen. Den Einsatz bezeichnete Koller als "dilettantisch" und unnötig. Haizmann warf der Polizei "mangelnde Besonnenheit" vor: Statt das Haus von P. frühmorgens mit einem Spezialeinsatzkommando zu stürmen, hätten Beamte den Bewohner auch per Megafon zum Verlassen seines Anwesens auffordern können.

Die Verteidiger wandten sich gegen den Vorwurf der Heimtücke. Ein Polizist, der mit einer geladenen Waffe ein Haus betritt, müsse mit allem rechnen und sei nicht wehrlos. Den Justizbehörden warf Haizmann vor, ein Exempel statuieren zu wollen, weil P. als sogenannter Reichsbürger einen Polizisten getötet habe.

Das Urteil soll am Montag (10.30 Uhr) gesprochen werden. dpa/AZ

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