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  3. Fall Mollath: Verteidiger von Gustl Mollath machen doch weiter

Fall Mollath
23.07.2014

Verteidiger von Gustl Mollath machen doch weiter

Foto: Armin Weigel (dpa)

Die beiden Verteidiger von Gustl Mollath hatten ihr Mandat niedergelegt. Doch jetzt kann der Prozess doch weitergehen.

Nach einer Auseinandersetzung zwischen Gustl Mollath und seinen beiden Verteidigern haben Gerhard Strate und dessen Kollege ihr Mandat als Wahlverteidiger niedergelegt. Das sagte ein Sprecher des Landgerichts Regensburg. Weil sich die Anwälte aber bereit erklärten, ihren Mandanten als Pflichtverteidiger weiter zu vertreten, könne der Prozess unverändert fortgesetzt werden.

Dem Sprecher zufolge kam es zu der Auseinandersetzung nach einer Zeugenbefragung, bei der die Verteidiger von Mollath vorgebrachte Beweisanträge nicht vortragen wollten. Danach hätten sie ihr Mandat als Wahlverteidiger aufgegeben. Die beiden hätten sich aber als Pflichtverteidiger bestellen lassen. Mollath habe dem zugestimmt und erklärt, seinen Verteidigern zu vertrauen - der Prozess sei daraufhin planmäßig fortgesetzt worden.

Zur Bestellung der Anwälte als Pflichtverteidiger sagte die Vorsitzende Richterin Elke Escher, es bestehe ein Fall der notwendigen Verteidigung. Oberstaatsanwalt Wolfhard Meindl erläuterte, nur bei unüberwindbaren Interessenskonflikten und einem zerstörten Vertrauensverhältnis könnten Verteidiger komplett aus einem Prozess entlassen werden. "Dies ist hier aber nicht der Fall."

Mittlerweile steht fest, dass die Vorwürfe im Kern zutreffen

Der aus Nürnberg stammende Mollath galt bis zu seiner Entlassung aus der geschlossenen Psychiatrie in Bayreuth vor knapp einem Jahr als Deutschlands bekanntester Psychiatriepatient. Er war dort mehr als sieben Jahre gegen seinen Willen untergebracht. Das Landgericht Nürnberg hatte Mollath 2006 in einem Verfahren unter anderem wegen schwerer Körperverletzung an seiner Frau für schuldunfähig erklärt und in die Psychiatrie einweisen lassen.

Das Gericht ging damals davon aus, dass Mollath, der die Tat bestritt, an Wahnvorstellungen litt. Es stützte sich dabei auf ein psychiatrisches Gutachten sowie den Umstand, dass Mollath in einer Vielzahl von Strafanzeigen behauptet hatte, seine inzwischen von ihm geschiedene Frau habe als Beraterin der HypoVereinsbank Schwarzgeldgeschäfte in Millionenhöhe betrieben.

Mittlerweile steht fest, dass die Vorwürfe im Kern zutreffen. Wegen Fehlern im Ersturteil läuft seit Anfang diesen Monats das Wiederaufnahmeverfahren, mit dem der 57-jährige Mollath seine Rehabilitation erreichen will.

Der nun elfte Prozesstag hatte für Mollath positiv begonnen. Die vorgeworfenen Reifenstechereien sind laut eines Gutachters nicht mehr nachweisbar. In der Vorwoche hatte ein rechtsmedizinischer Gutachter erklärt, dass die Misshandlungen von Mollaths Ehefrau auch nicht mehr zu beweisen seien. afp/dpa

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