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Amokalarm-Prozess
21.02.2013

Verurteilter 15-Jähriger: „Froh, dass es zu Ende ist“

Im Mai 2012 ereignete sich in der Lindenschule in Memmingen ein Amok-Drama. Der veranwortliche Jugendliche wurde zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Unter anderem wegen versuchten Totschlags.
Foto: Ralf Lienert

Die Verteidigerin des Schülers ist zufrieden mit dem Ausgang des Verfahrens um den Amokalarm in der Lindenschule Memmingen. Die Richterin wirft den Eltern Erziehungsfehler vor.

Es sei ein „faires Verfahren“ gewesen und „alle Parteien können mit dem Urteil leben“. So äußerte sich Verteidigerin Anja Mack gestern unmittelbar nach dem Urteilsspruch für ihren 15-jährigen Mandanten. Der Jugendliche sei „froh, dass es jetzt zu Ende ist“.

Mutmaßliches Motiv des Jugendlichen: verletzte Ehre

Zuvor hatte die Große Jugendkammer unter Vorsitz von Richterin Brigitte Grenzstein den 15-jährigen Schüler zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt – wegen versuchten Totschlags in vier Fällen, eines Verstoßes gegen das Waffengesetz, Nötigung und Störung der öffentlichen Ruhe.

Die Kammer ging davon aus, dass gekränkte Ehre das Motiv des Schülers war. Denn einen Tag vor der Tat in der Memminger Lindenschule und auf dem Sportplatz im benachbarten Steinheim hatte die 13-jährige Freundin mit dem damals 14 Jahre alten Schüler Schluss gemacht. Dies habe er als ungerecht empfunden, berichtete der stellvertretende Landgerichtspräsident Manfred Mürbe aus dem Verfahren, das auch gestern wieder unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand.

Mit Waffen aus dem Besitz seines Vaters sei der Junge dann am nächsten Tag in die Schule gegangen, um der 13-Jährigen zu imponieren. Nachdem sich dann in der Mensa versehentlich ein Schuss gelöst hatte, sei die Situation eskaliert. Der Schüler irrte umher und lieferte sich anschließend einen stundenlangen Nervenkrieg mit der Polizei. Dabei gab der Schüler über 70 Schüsse aus scharfen Waffen ab, bevor ihn die Polizei durch einen Warnschuss stoppen konnte.

Die Polizeibeamten verhinderten Schlimmeres

Nur durch das ausgesprochen besonnene Verhalten der geschulten Polizeibeamten des Sondereinsatzkommandos habe Schlimmeres verhindert werden können, betonte Mürbe. Er sagte, dass der Junge wohl keinen Amoklauf geplant habe. Auch versicherte der Schüler auf der Anklagebank, er habe niemanden umbringen wollen.

Der Schüler habe sich erst im Laufe des Gerichtsverfahrens, das sich über einen Monat erstreckte, mit der Tat auseinandergesetzt und zum Schluss auch Einsicht und Reue gezeigt, verlautete weiter aus der Sitzung. In seinem letzten Statement vor dem Urteilsspruch entschuldigte sich der Junge für seine Tat. Verteidigerin Mack erklärte, der Junge wolle die Zeit in der Haft nutzen, um an sich zu arbeiten.

Richterin hält Erziehung des Schülers für fehlerhaft

Die vorsitzende Richterin attestierte dem Schüler „eine auf schwere Erziehungsfehler zurückzuführende innere Verwahrlosung“. Eine Erziehung, in der Grenzen aufgezeigt werden, habe es für den Jungen nie gegeben, hieß es in der Urteilsbegründung. Laut Mürbe erging denn auch ein Appell an die Eltern, „ihr Verhalten zu überdenken“.

Die frühere Freundin braucht nach Angaben von Verteidigerin Mack keine Angst zu haben. Dies habe ihr der Schüler versichert und ihr gesagt, sie solle dies dem Mädchen ausrichten.

Die Staatsanwältin hatte fünf Jahre Haft für den Schüler gefordert, die Verteidigerin plädierte auf eine Strafe von höchstens vier Jahren. Der Schüler und seine Eltern nahmen das Urteil an. Es ist bereits rechtskräftig.

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