Verwaltungsgericht zwingt Staatsanwaltschaft zur Herausgabe von Gurlitts Bilder-Liste
Das Verwaltungsgericht Augsburg hat die Augsburger Staatsanwaltschaft dazu verpflichtet, eine Aufstellung der Werke des Schwabinger Kunstfundes herauszugeben.
Ungewöhnlicher Streit unter Justizbehörden: Das Verwaltungsgericht Augsburg hat mit einer einstweiligen Anordnung die Augsburger Staatsanwaltschaft dazu verpflichtet, eine Aufstellung der Werke des Schwabinger Kunstfundes herauszugeben.
Geklagt hatte ein Reporter der "Bild"-Zeitung. Das Gericht ist der Ansicht, dass der Journalist nach dem Bayerischen Pressegesetz einen Auskunftsanspruch habe. Das Steuergeheimnis stehe dem Antrag nicht entgegen, da es abzuwägen sei gegen die Pressefreiheit. Am Fall Gurlitt bestehe ein "erhebliches und zwingendes Interesse an Publizität", heißt es in dem Beschluss. Die Liste müsse die genaue Bezeichnung der Kunstwerke und deren Abmessungen enthalten, so das Gericht.
Dem Reporter muss auch mitgeteilt werden, zu welchen Werken potenzielle Eigentümer ermittelt und kontaktiert wurden. Die Forderung, auch die Namen der möglichen Eigentümer bekanntzugeben, lehnte das Verwaltungsgericht ab.
Die Staatsanwaltschaft sieht das ganz anders. Sie hat gegen den Beschluss Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt. Der Leitende Oberstaatsanwalt Reinhard Nemetz sagte gegenüber unserer Zeitung: "Wir halten den Beschluss nicht für richtig."
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