Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Unterallgäu: Videokameras im Bad: 17-Jährige heimlich beim Sex gefilmt

Unterallgäu
02.12.2016

Videokameras im Bad: 17-Jährige heimlich beim Sex gefilmt

Ein Unterallgäuer hat die Tochter seiner Lebensgefährtin heimlich beim Sex gefilmt.
Foto: Sven Hoppe/dpa

54-Jähriger aus dem Unterallgäu hatte Videokameras in Bad und auf der Toilette installiert. Weil er gesteht, entgeht er einer Gefängnisstrafe.

Ein 54-Jähriger aus dem Unterallgäu hat heimlich die 17-jährige Tochter seiner Lebensgefährtin beim Sex gefilmt. Deshalb wurde er nun vom Amtsgericht Memmingen zu einer neunmonatigen Haftstrafe verurteilt, die drei Jahre lang zur Bewährung ausgesetzt wurde. Nur weil er sich im Prozess kooperativ verhielt, kam er um einen Gefängnisaufenthalt herum.

Spionage-App geladen

Der Verurteilte hatte im vergangenen Jahr in der Wohnung seiner Lebensgefährtin im Badezimmer und auf der Toilette Videokameras installiert, ohne dass das jemand anders merkte. Unter den Aufnahmen befanden sich solche, die die 17-jährige Tochter seiner Lebensgefährtin zeigte, als sie intim mit ihrem Freund war. Damit nicht genug: Der 54-Jährige hatte zudem, wie sich herausstellte, auf das iPad der jungen Frau eine Spionage-App geladen. Außerdem hatte er versucht, auch noch seine Lebensgefährtin um einen – wenn auch geringen – Geldbetrag zu betrügen.

Doch das alles flog auf. In der Verhandlung zeigte sich der Mann dann aber von Anfang an sehr kooperativ. Er gab alle Taten zu. Sein Verteidiger sagte, dass sein Mandant bereit sei, 400 Euro Schmerzensgeld an die 17-Jährige zu zahlen und alle anderen Kosten, die im Rahmen des Verfahrens angefallen waren, zu übernehmen. Als Gegenleistung erbat er vom Gericht eine Verurteilung unter zwölf Monaten Haft, damit diese zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Darauf gingen alle Prozessbeteiligten ein. Womit denn auch gleichzeitig sämtliche Zeugenvernehmungen überflüssig wurden.

In ihrer Urteilsbegründung wertete die Richterin das Filmen der 17-Jährigen als „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“. Strafmildernd wirke aber das Geständnis des Angeklagten, der sein Fehlverhalten offensichtlich bedauert und eine Wiedergutmachung angeboten hat.

Außerdem sei die Sozialprognose für ihn günstig. Der Mann habe einen festen Arbeitsplatz. Zudem lebe er inzwischen auch getrennt von seiner ehemaligen Lebensgefährtin. Was aber bleibe, sei ein massiver Vertrauensbruch, sagte die Richterin.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.