Ein Thema, das die Gemüter immer wieder erhitzt: Rauchen beziehungsweise nicht rauchen in Bars, Discos und Festzelten. Anfang August hatte die Mehrheit des Bayerischen Landtags den Nichtraucherschutz wieder aufgeweicht. Darauf antworten Befürworter der rauchfreien Gastronomie mit einem , das vom 19. November bis 2. Dezember in Bayern durchgeführt wird.
Wie heißt das Volksbegehren und wer initiiert es?
Volksbegehren nennt sich "Für einen echten Nichtraucherschutz". Die Hauptorganisatoren sind ÖDP, Bündnis 90/Die Grünen und die SPD. Der Interessensvertretung gehören etliche Verbände und Vereine an.
Welches Ziel verfolgen die Initiatoren mit dem Volksbegehren?Mit dem Volksbegehren soll der konsequente Nichtraucherschutz in der Gastronomie in Bayern wieder eingeführt werden. Wer unterschreibt, spricht sich für rauchfreie Gaststätten, Bars, Kneipen und Discotheken aus - ohne jegliche Ausnahmeregelung.
Wie kann man das Volksbegehren unterstützen?Wahlberechtigte Bürger können sich hierzu zwischen dem 19. November und dem 2. Dezember in ihrem Rathaus eintragen. Dazu muss man seinen Reisepass oder Personalausweis vorlegen. Im Falle einer Erkrankung oder einer körperlichen Behinderung lässt sich ein Eintragungsschein beantragen. Dies gilt auch für den Fall, dass sich der Teilnehmer nicht an seinem Erstwohnsitz, sondern in einer anderen bayerischen Gemeinde eintragen will.
Wann ist das Volksbegehren erfolgreich?Mindestens zehn Prozent der Wahlberechtigten, also rund 950.000 Menschen, müssen sich in den beiden Wochen in den ausliegenden Unterschriftenlisten eintragen. Wird die erforderliche Zahl von Unterschriften erreicht, kommt es zum
Volksentscheid. Stimmt die einfache Mehrheit für das Anliegen des Volksentscheids, so erlangt es Gesetzeskraft.
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