Mehr als 80 Prozent der erforderlichen Unterschriften stehen inzwischen auf den Listen für das Volksbegehren zum Nichtraucherschtuz. Die Initiatoren hoffen auf einen Endspurt bis Mittwoch.

Mehr als 80 Prozent der erforderlichen Unterschriften stehen inzwischenauf den Listen für das Volksbegehren zum Nichtraucherschtuz. Die Initiatoren hoffen auf einen Endspurt bis Mittwoch.
Bis Sonntagmittag hätten bayernweit rund 770.000 Menschen ihre Unterschrift für ein striktes Rauchverbot in Bayern abgegegeben, sagte Cheforganisator Sebastian Frankenberger am Sonntagnachmittag in Passau. Damit fehlten drei Tage vor dem Ende der Aktion noch etwa 170.000 der erforderlichen 940.000 Unterschriften, knapp 20 Prozent. Insgesamt sind für einen Erfolg des Volksbegehrens die Unterschriften von zehn Prozent der Wahlberechtigten im Freistaat erforderlich.
Ziel des Volksbegehrens ist ein generelles Rauchverbot ohne Ausnahmen in Gaststätten, Bars, Kneipen, Diskotheken sowie Bier- und Festzelten.
«Bei anderen Volksbegehren hat es in den letzten Tagen einen richtigen Run gegeben», sagte Frankenberger. Darauf hofften die Initiatoren. Geschlagen sei die Schlacht aber noch nicht. «Es könnte knapp werden», räumte Frankenberger ein. So habe man bisher vom guten Wetter profitiert. Er hoffe allerdings, dass sich die Menschen auch von dem ankündigten Wintereinbruch nicht abschrecken ließen.
Am Wochenende hätten insbesondere die großen Städte - anfangs die Sorgenkinder der Initiatoren - zugelegt. «Möglicherweise haben Berufspendler das Wochenende genutzt, um sich einzutragen», vermutete Frankenberger.
Am Mittwoch, dem letzten Tag der Unterschriftenaktion, sollen Nachzügler von den vielerorts bis 20 Uhr verlängerten Öffnungszeiten der Eintragungsräume profitieren. «Wir zählen auf die Berufstätigen», sagte Frankenberger. Zuvor hatten sich viele Kommunen bereits zu verlängerten Öffnungszeiten bis 18 Uhr entschlossen.
Damit das Volksbegehren erfolgreich ist, müssen sich zehn Prozent der Wahlberechtigten in die Listen eintragen, die bis Mittwoch in den Rathäusern ausliegen. Wird das Quorum erreicht, gibt es theoretisch zwei Möglichkeiten: Entweder der Landtag setzt das Anliegen direkt um. Tut er dies nicht, kommt es zu einem Volksentscheid, bei dem dann alle Bürger an die Urnen gerufen werden.
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