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Studiengebühren
31.01.2013

Volksbegehren erfolgreich: die aktuellen Ergebnisse aus der Region

Die Initiatoren des Volksbegehrens können den Gebühren-Befürwortern die Zunge herausstrecken. Denn die zehn Prozent-Hürde ist geschafft.
Foto: Peter Kneffel dpa

14,4 Prozent der Bayern haben gegen Studiengebühren unterschrieben. Damit ist das Volksbegehren erfolgreich. Hier die Zahlen aus der Region.

Das Volksbegehren "Nein zu Studienbeiträgen in Bayern“ gegen die Studiengebühren in Bayern ist erfolgreich. Die Zehn-Prozent-Hürde wurde laut dem vorläufigen amtlichen Endergebnis mehr als deutlich übersprungen. Nach Angaben des Statistischen Landesamts vom Donnerstag trugen sich binnen zwei Wochen mehr als 1,35 Millionen Menschen und damit 14,4 Prozent aller bayerischen Wahlberechtigten in die Unterschriftenlisten ein.

Hier sehen sie die aktuellen Zahlen alphabetisch aufgelistet:

Die Zahlen stammen vom Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung.

Landkreise und Kreisfreie Städte in Schwaben: 12:53 Uhr

  • Aichach-Friedberg:  13,8%
     
  • Augsburg (Land): 15,7%
     
  • Augsburg (Stadt): 13,0%

  • Dillingen an der Donau: 12,2%

  • Donau-Ries: 13,1%

  • Günzburg: 13,2%

  • Kaufbeuren (Stadt): 14,3%

  • Kempten (Stadt): 13,6%

  • Lindau: 10,6%

  • Memmingen (Stadt);: 13,1%

  • Neu-Ulm: 8,6%

  • Oberallgäu: 12,2%

  • Ostallgäu: 14,0%

  • Unterallgäu: 12,5%

Ausgewählte Landkreise und Kreisfreie Städte in Oberbayern: 12:53 Uhr

  • Dachau: 14,0%
     
  • Fürstenfeldbruck: 15,3%
     
  • Landsberg am Lech: 14,0 %
     
  • Neuburg-Schrobenhausen: 13,8%
     
  • Weilheim-Schongau: 14,5%

Regierungsbezirk: 12:53 Uhr

  • Schwaben: 12,9%
     
  • Oberbayern: 13,2%

Der Regierungsbezirk mit den bayernweit schlechtesten Ergebnissen ist nach neuesten Auszählungen nicht mehr Schwaben, sondern Niederbayern mit nur 12,7%.

Bundesland: 12:53 Uhr

  • Bayern gesamt: 14,4%

So geht es nach dem Volksbegehren weiter:

Ministerpräsident Horst Seehofer muss im Namen der Staatsregierung das Volksbegehren, das juristisch eine Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes bedeutet, dem Landtag vorlegen. Seehofer muss zu dem Volksbegehren persönlich Stellung nehmen.

Wenn der Landtag die Gesetzesänderung billigt, ist ein Volksentscheid hinfällig.

Lehnt das bayerische Landesparlament jedoch das Volksbegehren ab, kann er dem Volk einen eigenen Gesetzesentwurf zur Entscheidung vorlegen. Nach der Kerthwende Seehofers ist also denkbar, dass es nicht zu einem Volksentscheid kommt. Allerdings hat der Koalitionspartner der CSU, die FDP, nach wie vor für die Abgabe. Die Liberalen haben mit einem Koalitionsbruch gedroht, falls die CSU im Landtag mit der Opposition stimmen sollte.

Ein Volksentscheid muss laut bayerischer Verfassung innerhalb der ersten drei Monate nach dem Volksbegehren stattfinden.

Im Gegensatz um Volksbegehren können sich die Bürger beim Volksentscheid mit "Ja" oder "Nein" stimmen. Da mit dem Volksbegehren gegen Studienbeiträge die Verfassung des Freistaats nicht geändert wird, entscheiden die Abstimmenden mit einfacher Mehrheit. mit AFP

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