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Landgericht Augsburg
16.11.2011

Vom Liebhaber mit HIV angesteckt: 75.000 Euro Schmerzensgeld

Ein junger Mann Anfang 30 hat am Landgericht Augsburg seinen früheren Liebhaber auf die Zahlung von Schmerzensgeld verklagt, weil der ihn vorsätzlich mit dem HI-Virus angesteckt hat.
Foto: dpa

Ein Mann steckt seinen Liebhaber mit dem HI-Virus an und ruiniert damit ein junges Leben. Einblicke in ein menschliches Drama.

In Zivilverfahren bei Gericht geht es häufig darum, ob das Hotelzimmer im Kurzurlaub sauber genug war oder ob der Nachbar seine Hecke vier Meter hoch wachsen lassen darf. Manchmal aber geht es um sehr viel mehr. Ein junger Mann Anfang 30 hat am Landgericht Augsburg seinen früheren Liebhaber auf die Zahlung von Schmerzensgeld verklagt, weil der ihn vorsätzlich mit dem HI-Virus angesteckt hat, der Aids auslöst.

Was ein Menschenleben wert ist

Strafrechtlich haben sich Gerichte mit solchen Fällen schon öfter beschäftigt. Meist kamen dabei Haft- oder Bewährungsstrafen wegen gefährlicher Körperverletzung heraus. Das ist nicht unumstritten. Besteht doch bei den Infizierten die Gefahr, dass die Aids-Erkrankung ausbricht und sie daran sterben. Wie ist das dann strafrechtlich zu bewerten. Müsste der Täter nicht ein zweites Mal auf die Anklagebank? Das ist aber nicht möglich, weil niemand wegen desselben Vergehens zweimal verurteilt werden kann. Im Zivilrecht wird es erst recht kompliziert. Wie viel Schmerzensgeld ist eine vorsätzliche HIV-Ansteckung wert? Und was ist, wenn Aids ausbricht? Gibt es dann finanziellen Nachschlag? Wie viel ist ein Menschenleben wert, könnte man fragen.

Ganz abgesehen von solchen Fragen gewährte der Augsburger Prozess Einblicke in ein menschliches Drama. Der Kläger, ein Türke Anfang 30, hatte mit einem deutlich älteren Mann ein Jahr lang eine sexuelle Beziehung. Benutzten sie anfangs noch Kondome, kam es später zu ungeschütztem Sex. Der junge Mann hatte ausdrücklich nach einer Erkrankung gefragt. Der Partner verschwieg ihm seine HIV-Infektion. Das hatte der Mann, der jetzt in Landsberg lebt, im Strafverfahren in München gestanden. Eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten hat er dafür erhalten.

Keine Freunde mehr und in psychiatrischer Behandlung

Das junge Leben des Opfers ist ruiniert. Das machte der Mann selbst deutlich, als es mit sich überschlagender Stimme aus ihm herausbrach: „Der Jürgen (Name geändert) hat mein Leben zerstört. Ich bin sehr allein. Meine Familie redet nicht mehr mit mir. Ich darf meine Nichte nicht mehr sehen und anfassen. Ich werde überall erniedrigt, habe öfters gedacht, ich bringe mich um...“

Der junge Mann ist heute zu 70 Prozent erwerbsunfähig. Er geht zwei Mal in der Woche zum Psychiater und muss täglich fünf Tabletten nehmen. Er lebt von einer Rente und Opferentschädigung. Soziale Kontakte hat er keine mehr.

"Täter" lebt von Sozialhilfe

Ein ruiniertes Leben. Keine Perspektive. Wie viel Schmerzensgeld ist das wert? Kein einfacher Fall für die 2. Zivilkammer unter Vorsitz von Hermann Wagner. Rechtsprechung zu einem solchen Fall gibt es im Zivilrecht bislang fast nicht. Hinzu kommt, dass der „Täter“ von Sozialhilfe lebt. Er sieht sich moralisch verpflichtet, zu zahlen, sagte sein Anwalt, kann aber momentan nicht.

Auf Vorschlag des Gerichts schlossen die beiden Parteien einen Vergleich: Das Opfer erhält einen vollstreckbaren Titel über 75000 Euro für den Fall, dass der „Täter“, beispielsweise durch eine Erbschaft, zu Vermögen kommt. Für deutsche Verhältnisse ist das ein recht hohes Schmerzensgeld. Künftiger materieller Schaden, den der Infizierte durch das HI-Virus erleidet, ist dadurch nicht abgegolten. Der Kläger sagte: „Und wenn ich zwei Millionen Euro kriege, meine Gesundheit kriege ich nicht wieder.“

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