Vorbeugendes Einsperren muss Grenzen haben
Deutsche Sicherheitsbehörden müssen neue Mittel finden, um den Terror zu bekämpfen. Doch dabei müssen die Grenzen des Rechtsstaats respektiert werden. Ein Kommentar.
Der Staat kann nach einem Attentat wie in Berlin nicht zur Tagesordnung übergehen. Die Sicherheitsbehörden brauchen neue Mittel, um den Terror zu bekämpfen. Doch diese Mittel haben eine natürliche Grenze, sie heißt Rechtsstaat.
Wenn nun also die Staatsregierung sogenannte Gefährder auf unbestimmte Zeit einsperren will, tut sie diesem Rechtsstaat weh. Denn eines seiner wesentlichen Prinzipien ist die Unschuldsvermutung. Und die gilt nicht mehr, wenn jemand ohne zeitliche Begrenzung in Haft genommen wird, nur weil der Sicherheitsapparat ihn irgendwie für gefährlich hält. Das wäre zu viel unkontrollierte Macht für Polizei und Justiz. Wer kann denn beurteilen, ob und wann ein solcher „Gefährder“ nicht mehr gefährlich ist? Und wann wird jemand zum „Gefährder“? Die Kriterien sind vage, die Gefahr des Missbrauchs ist groß.
Die Ausdehnung der Vorbeugehaft ist ein verlockendes Mittel der Terrorbekämpfung – sie kostet nichts und gibt den Fahndern viel Spielraum. Gute Polizeiarbeit gegen „Gefährder“ aber heißt: Jemandem die konkrete Vorbereitung eines Attentats nachweisen. Dann kann man ihn ruhigen Gewissens einsperren. Präventivhaft wurde bisher in Deutschland sehr sparsam und maximal bis zu zwei Wochen eingesetzt. Das sollte auch so bleiben.
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