Vorbild Österreich: Die Klasnic-Kommission
Entschädigungsmodell Die sogenannte „Unabhängige Opferschutzkommission“ hat bereits im Juni 2010 ein Modell für Entschädigungszahlungen an Missbrauchsopfer vorgeschlagen. Demnach leistet die katholische Kirche Österreichs freiwillig Schmerzensgelder in Höhe von
- 5000 Euro „für leichte Fälle des Missbrauchs ohne überschießende Gewaltanwendung“,
- 15000 Euro „für mehrfache Übergriffe über einen längeren Zeitraum oder geringe Zahl an schwerwiegenden Übergriffen unter Gewalteinwirkung (z.B. Vergewaltigung)“,
- 25000 Euro „für Fälle von über mehrere Jahre hinweg fortgesetztem Missbrauch mit Verletzungsfolgen und/oder fortdauernden seelischen Schmerzen“.
- Eine vierte Stufe sieht „darüber hinausgehende Entschädigung in besonders extremen Einzelfällen“ vor.
Die Beträge verstehen sich als Richtwerte. Die Kommission betont, dass Therapiekosten, die ein Mehrfaches betragen können, besonders abgegolten werden. Das Geld stammt von Diözesen und Ordensgemeinschaften.
„Opferschutzanwältin“, also unabhängige Opferbeauftragte der Kirche, ist Waltraud Klasnic, frühere Landeshauptfrau der Steiermark (ÖVP).
Betroffene Bis Mitte Februar haben sich mehr als 800 Betroffene bei Klasnic und weiteren Mitgliedern ihrer „Opferschutzanwaltschaft“ oder der Opferschutzkommission gemeldet. Es wurden 167 Entschädigungsentscheidungen getroffen.
Kritik Die „Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt“ kritisiert, dass die österreichische katholische Kirche und nicht der Staat die Missbrauchsfälle aufklärt. Einige Opfer würden „die langsame Vorgangsweise nicht überleben und so nicht einmal die ohnehin mickrige Entschädigung von der Kirche erhalten”. (wida)
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