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München
28.08.2017

Waffenhändler gesteht vor Gericht Verkauf von Amoklauf-Pistole

Gut ein Jahr nach dem Amoklauf von München muss sich der Verkäufer der Tatwaffe vor Gericht verantworten.
Foto: Peter Kneffel, dpa (Archivbild)

Vor einem Jahr erschoss ein 18-Jähriger neun Menschen und sich selbst. Philipp K. gibt zu, dem Attentäter eine Pistole verkauft zu haben. Doch was wusste er von den Mordplänen?

Mit gesenktem Kopf, hängenden Schultern und dem Gesicht mit der Nickelbrille hinter ein paar Blättern Papier verborgen, betritt Philipp K. den Saal. Normalerweise geht hier die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe ein und aus. Der Saal 101 am Münchner Landgericht ist seit vier Jahren Schauplatz des NSU-Prozesses, in dem es um die zehn Morde des rechtsextremen Trios des selbsternannten „Nationalsozialistischen Untergrunds“ geht.

Seit Montag muss sich nun Philipp K. in dem Saal verantworten. Er soll an der Ermordung von neun Menschen mit schuld sein. Der 32-Jährige war der Waffenhändler, der dem Amokläufer David S. vergangenes Jahr die Pistole vom Typ Glock 17 und hunderte Schuss Munition verkauft hatte. S. richtete mit dieser Waffe am 22. Juli 2016 rund um das Olympia-Einkaufszentrum in München ein Blutbad an. Neun Menschen erschoss er, fünf verletzte er, dann richtete er die Pistole gegen sich selbst.

Im Prozess gegen Philipp K. sind noch einige Fragen offen

„Hätte ich gewusst, dass er psychisch krank ist und so eine grauenhafte Tat plant, dann hätte ich ihm die Waffe niemals verkauft“, ließ Philipp K. am Montag über seine beiden Verteidiger erklären. Er wolle den Angehörigen „auf ehrliche Art und Weise mein Beileid“ ausdrücken. Zugleich räumte er ein, über mehrere Jahre hinweg illegal Waffen im Wert von mehreren tausend Euro ge- und verkauft zu haben. Als Hobby und Verdienstmöglichkeit. Mehr wolle er zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft, die ihn wegen fahrlässiger Tötung und diverser Verstöße gegen das Waffengesetz angeklagt hat, vorerst nicht sagen.

Vor einem Jahr, am 22. Juli 2016, erschoss der 18-jährige David S. am Münchner Olympia-Einkaufszentrum (OEZ) neun Menschen und dann sich selbst.

Schade, wie der Vorsitzende Richter Frank Zimmer fand. Denn trotz der hunderte Seiten dicken Ermittlungsakten seien noch einige Fragen offen. So etwa die über die Gesinnung des Angeklagten. Auf seinem Handy und Computer seien beispielsweise Bilder von Hakenkreuzen und eine Fotomontage gefunden worden, die dem Anschein nach den 32-Jährigen als Adolf Hitler zeigt. Gleichzeitig entdeckten die Ermittler auf den Geräten ein Foto des Personalausweises des Nizza-Attentäters, der am 14. Juli 2016 mit einem Lastwagen über eine Strandpromenade gerast war und dabei 84 Menschen tötete. Die Terrormiliz Islamischer Staat hatte sich damals zu dem Anschlag bekannt.

Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter

Philipp K. äußerte sich zu all den Funden nicht – allzu viele Gelegenheiten dazu hatte er zum Prozessauftakt am Montag aber ohnehin nicht. Denn über weite Strecken drehte sich der erste von zehn angesetzten Verhandlungstagen weniger um die Taten des Waffenhändlers aus dem hessischen Marburg und seine möglichen Verstrickungen mit dem Münchner Amoklauf, sondern vielmehr um den Zwist des Nebenkläger-Anwaltes Yavuz Narin mit dem Vorsitzenden Richter Zimmer, der schließlich in einem Befangenheitsantrag gipfelte.

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„Er hat schon im Vorfeld der Verhandlung bewiesen, dass er nicht in dem notwendigen Maße unvoreingenommen ist“, erklärte Narin. So seien klageberechtigte Angehörige von Opfern des Amoklaufs aus „unerklärlichen Gründen“ nicht zugelassen und ihm als Anwalt Akteneinsicht verweigert worden. Zudem habe sich Zimmer „abfällig, zynisch und pietätlos“ über die Menschen lustig gemacht, die vor kurzem Familienmitglieder verloren hätten. So soll der Richter auf Äußerungen Narins, dass seine Mandanten angesichts des Prozesses Angst hätten, gesagt haben: „Haben die Angst, dass er (Attentäter David S., Anm. d. Red) von den Toten aufersteht?“

Das zeige deutlich, dass für Richter Zimmer schon vor dem Prozess feststehe, dass Philipp K. kein Mittäter des Münchner Amoklaufs sei. Genau darauf wollen jedoch Narin und weitere Nebenkläger-Anwälte hinaus. Sie streben an, dass Philipp K. wegen Beihilfe zum Mord und nicht wegen fahrlässiger Tötung verurteilt wird. „Wir werden als Nebenkläger nicht tatenlos zusehen, wie Richter Zimmer dem Angeklagten ein sehr mildes Urteil schenkt“, erklärte Narin. Bis zum nächsten Verhandlungstag am Mittwoch müssen nun andere Richter am Landgericht München I entscheiden, ob Richter Zimmer von dem Prozess abgesetzt wird.

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