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Gericht
31.08.2017

Waffenhändler pflegte Kontakte

Der Angeklagte Philipp K. mit seinen Anwälten.
Foto: Sven Hoppe, dpa

Philipp K. verkaufte dem Münchner Amokschützen seine Pistole. Und er bat Kunden, ihn gerne weiterzuempfehlen

Der Verkäufer der Tatwaffe für den Münchner Amoklauf hat im Darknet regen Kontakt mit seinen Kunden gepflegt. „Was du mit den Waffen machst, ist deine Sache“, schrieb er einem Käufer vor dem Amoklauf am Olympia-Einkaufszentrum. Der Kunde dürfe ihn natürlich auch weiterempfehlen.

Diesen und weitere Chatverläufe hat das Landgericht München I gestern im Prozess gegen den 32-jährigen Waffenhändler Philipp K. nachvollzogen. Das Gericht begutachtete auch Bilder der Waffen, die Philipp K. teils in Plastik verpackt in einer Kiste an der Autobahn unweit des Autobahnkreuzes Köln-Ost versteckt hatte.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten fahrlässige Tötung in neun Fällen und illegalen Waffenhandel vor. Er hatte zum Prozessauftakt gestanden, dem Münchner Amokschützen David S. die Pistole Glock 17 samt Munition verkauft zu haben. Damit hatte der Schüler am 22. Juli 2016 neun Menschen getötet und fünf verletzt, ehe er sich selbst erschoss. Nach dem Amoklauf vertraute sich Philipp K. einem seiner Kunden an. „Ich bin derjenige, der Maurächer (Pseudonym des Amokläufers) die Glock verkauft hat und deshalb bin ich gerade total paranoid“, schrieb Philipp K. knapp zwei Wochen nach der Tat in das Waffenforum.

Nebenkläger wollen den laufenden Prozess zum Platzen bringen und lehnen das Gericht ab. Die meisten schlossen sich einem Befangenheitsantrag des Nebenklageanwalts Yavuz Narin an. Sie sehen im Fall Philipp K. keine fahrlässige Tötung, sondern eine Beihilfe zum Mord mit einem deutlich höheren möglichen Strafmaß und wollen, dass der Fall vor einem Schwurgericht verhandelt wird. Über den Befangenheitsantrag ist noch nicht entschieden. (dpa)

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