Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Neonazi-Terror: Warum beim NSU-Prozess noch lange keine Ende in Sicht ist

Neonazi-Terror
14.10.2014

Warum beim NSU-Prozess noch lange keine Ende in Sicht ist

Die Angeklagte Beate Zschäpe betritt den Gerichtssaal im Oberlandesgericht in München.
Foto: Peter Kneffel (dpa)

Der NSU-Prozess erlebt am Mittwoch seinen 150. Verhandlungstag - und ein Ende ist noch längst nicht in Sicht. Ein Grund dafür ist die Hauptangeklagte Beate Zschäpe selbst.

Es ist eine lange, eine zähe, eine aufwendige Wahrheitssuche - und es ist unklar, ob, wann und zu welchem Ziel sie führt. Seit fast eineinhalb Jahren läuft in München der NSU-Prozess, an diesem Mittwoch ist der 150. Verhandlungstag. Doch noch immer sind viele zentrale Fragen ungeklärt.

Vor allem die: Wusste die Hauptangeklagte Beate Zschäpe von den Morden und Anschlägen des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU)? Wusste sie, dass ihre Freunde Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos jahrelang mordend durch die Republik zogen? Kann sie deshalb am Ende von einem der wichtigsten politischen Prozesse der deutschen Nachkriegsgeschichte als Mittäterin verurteilt werden, wie es die Ankläger fordern? Deren Argument: Zschäpe sei gleichberechtigter Teil des Trios gewesen.

Zschäpe droht lebenslange Haft. Ihre mitangeklagten mutmaßlichen Helfern müssen mit teils hohen Gefängnisstrafen rechnen, teils wohl nur mit Bewährung. Angeklagt sind 27 Einzelstraftaten, darunter zehn Morde und zwei Sprengstoffanschläge. Ein Ende des Prozesses ist noch nicht absehbar. Terminiert sind Verhandlungstage inzwischen bis in den Juni 2015.

Neun türkisch- und griechischstämmige Kleinunternehmer und eine deutsche Polizistin sollen die NSU-Terroristen umgebracht haben, ohne dass ihnen die Ermittler auf die Spur kamen. Die Morde wurden, in all ihren grausigen Details, schon zu Beginn im Prozess aufgearbeitet.

Beate Zschäpe: Die 38-Jährige tauchte 1998 gemeinsam mit Uwe Mundlos (links, Foto vermutlich von 2004) und Uwe Böhnhardt unter, um der drohenden Festnahme zu entgehen. Die drei Neonazis aus dem thüringischen Jena gründeten eine Terrorgruppe und nannten sich spätestens ab 2001 Nationalsozialistischer Untergrund (NSU).
6 Bilder
Die Angeklagten im NSU-Prozess
Foto: BKA, dpa

Seit einigen Monaten geht es nun vorwiegend um andere Komplexe: um das rechtsextreme Umfeld, in dem der NSU gedeihen konnte. Oder um die Herkunft der Mordwaffe vom Typ "Ceska" mit Schalldämpfer. Diese Waffe war bei den neun fremdenfeindlich motivierten Morden des Trios eingesetzt worden und gilt als bewusstes Erkennungszeichen des "Nationalsozialistischen Untergrunds". Als unbewiesen galt bis vor wenigen Tagen, wie die Waffe aus der Schweiz nach Deutschland in die rechtsextreme Gewaltszene eingeschmuggelt wurde. Seit der Vernehmung eines Staatsanwalts aus dem Schweizer Kanton Bern scheint das klarer.

Lesen Sie dazu auch

Nach der Schilderung des Ermittlers haben zwei Schweizer Staatsbürger die Pistole beschafft und mit hoher Wahrscheinlichkeit nach Jena gebracht. Einer der beiden zog dabei die Fäden, der andere diente eher als Strohmann und soll für 400 Franken Waffenerwerbsscheine und eine Kopie seines Ausweises verkauft haben. Mit diesen Unterlagen soll der andere mehrere Waffen gekauft haben, darunter die "Ceska".

Dieser Mann lebte außerdem vorübergehend in Thüringen und lernte dort einen Jugendfreund von Uwe Böhnhardt kennen. Bei einer mutmaßlichen Schmuggelfahrt mit einer anderen Pistole war er in Jena erwischt und vorübergehend festgenommen worden. Diese Umstände waren der Bundesanwaltschaft und dem Gericht als Indizien zwar schon seit längerem bekannt, allerdings kommt der Zeugenaussage des Schweizer Staatsanwalts eine eigene Beweiskraft zu. Das Gericht kann damit nach langem Anlauf und zahlreichen Zeugenvernehmungen möglicherweise besser als bisher erklären, wie der NSU seine Mordwaffe erhielt.

Einen Haken gibt es dennoch: Teile der Verteidigung haben beantragt, die Aussagen des Staatsanwalts nicht für die Urteilsfindung zu würdigen. Die Anwälte äußerten den Verdacht, einige der Vernehmungen der beiden Schweizer seien rechtswidrig zustande gekommen.

NSU-Prozess: Viele Komplexe sind noch gar nicht bearbeitet

Andere Beweiskomplexe sind auch nach 150 Prozesstagen noch kaum oder gar nicht bearbeitet. Dazu gehört die Frage, welche Rolle rechtsextreme Organisationen spielten und ob sie für die Schuldfrage im Prozess wichtig sind. Dem Umfeld widmet sich der Prozess nun verstärkt, das zeigt auch die Liste der aktuellen Zeugen. Am 150. Prozesstag befragt das Gericht den früheren mutmaßlichen Chef der sächsischen Sektion der inzwischen verbotenen Organisation "Blood & Honour". Am Tag darauf ist ein mutmaßlicher Führungsmann der militanten und konspirativ organisierten "Hammerskins" geladen.

Noch gar nicht beschäftigt hat sich das Gericht zudem mit einem großen Teil der Straftaten, die die Bundesanwaltschaft dem "Nationalsozialistischen Untergrund" vorwirft. Dazu zählen fast alle Banküberfälle und der Rohrbomben-Anschlag in Köln im Juni 2004, bei dem 22 Menschen teils schwer verletzt wurden.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.