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Bayern
02.04.2016

Warum der Ausbau der Windenergie ins Stocken gerät

Luftbild vom Windpark zwischen Augsburg und Günzburg. Mit einer Höhe von etwa 80,5 Metern ragen sie gut sichtbar aus dem Scheppacher Forst heraus.
2 Bilder
Luftbild vom Windpark zwischen Augsburg und Günzburg. Mit einer Höhe von etwa 80,5 Metern ragen sie gut sichtbar aus dem Scheppacher Forst heraus.
Foto: Ulrich Wagner

Der Ausbau der Windkraft geht deutschlandweit zurück. In Bayern wird vor allem die umstrittene 10-H-Regelung mit neuen Zahlen kritisiert.

Die schlimmsten Befürchtung der Klimaschützer, Atomkraftgegner und Unternehmen, die auf einen zügigen Ausbau der Windkraft in Bayern hofften, sind nach Darstellung des Bundesverbands Windenergie (BWE) wahr geworden. Mit der umstrittenen 10-H-Regelung sei der Ausbau fast vollständig zum Erliegen gekommen. „Neue Projekte wurden und werden kaum angegangen“, sagte der Landesvorsitzende Raimund Kamm gestern im Münchner Presseclub. Das bayerische Wirtschaftsministerium widerspricht.

„Der Ausbau von Windenergieanlagen geht deutschlandweit zurück. Und das sogar stärker als in Bayern“, erklärte Ministerin Ilse Aigner (CSU) auf Anfrage unserer Zeitung. Ursache dafür seien die aktuellen Bestimmungen im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG). Mit der 10-H-Regelung, die nur in Bayern gelte, sei diese Entwicklung nicht zu erklären.

10-H-Regelung werde als „Mindestschutzregel“ missverstanden

Der Streit um die Windkraft ist auch ein Streit um die Aussagekraft von Zahlen. Weil von der Planung eines Windrads bis zur Inbetriebnahme drei bis sechs Jahre vergehen können, waren die Auswirkungen der im Jahr 2014 beschlossenen 10-H-Regelung bisher nur schwer abzuschätzen. Gestern aber legte Kamm erstmals Zahlen vor, die seiner Auffassung nach eindeutig sind: Im Jahr 2015 seien nach Angaben der Bundesnetzagentur in Bayern 65 Windräder genehmigt worden, davon 52 im ersten, aber nur noch 13 im zweiten Halbjahr.

Der größere Teil dieser Genehmigungen – es waren 39 – seien nach Auskünften der Landratsämter noch auf Grundlage des alten Gesetzes erteilt worden. Von den übrigen 26 Anlagen konnten 17 genehmigt werden, weil die 10-H-Abstände eingehalten wurden – das heißt sie sind mindestens zehnmal so weit von Wohnbebauung entfernt wie sie hoch sind. Unterm Strich seien also nur neun Anlagen über das Instrument des Bebauungsplans in kürzerer Entfernung zu Wohnbebauung durchsetzbar gewesen.

Hier liegt der Kern des Streits: Die Windkraft-Befürworter sagen, dass sich Bürgermeister und Gemeinderäte wegen des Widerstands in der Nachbarschaft nur noch in Ausnahmefällen trauen, Projekte in Angriff zu nehmen. Tun sie es dennoch, sei die Stimmung „sofort extrem aufgeheizt“, sagt der stellvertretende BWE-Landesvorsitzende Bernd Wust. Die 10-H-Regelung sei eigentlich eine Planungsregel, die den Gemeinden die Entscheidung über den Bau von Windrädern überlässt. Sie werde aber als „Mindestschutzregel“ missverstanden.

Unternehmen der Windbranche leiden unter Rückgang

Unmittelbar zu spüren bekommen das die Unternehmen der Windbranche. Armin Schmid, von der Windpower GmbH in Regensburg, berichtete, dass die Firma aufgrund der neuen Lage alle zehn laufenden Projekte habe aufgeben müssen. Entlassungen seien deshalb unvermeidlich. Und klar sei auch: „So wird es nicht klappen mit dem Klimaschutz.“

Das Wirtschaftsministerium bestreitet die von Kamm vorgelegten Zahlen nicht, verweist aber auf mehrere Kommunen, die Windkraftprojekte nach den neuen gesetzlichen Regelungen vorantreiben. Aktuell seien 170 Anträge zum Bau von Windkraftanlagen bekannt. Neuere Zahlen seien in wenigen Wochen zu erwarten.Ob die 10-H-Regelung mit der Verfassung vereinbar ist, darüber muss jetzt der Bayerische Verfassungsgerichtshof entscheiden. Termin für die mündliche Verhandlung ist der 12. April.

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