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Glücksspiel
22.12.2017

Warum sich bayerische Kommunen über findige Glücksjäger ärgern

34000 Menschen in Bayern gelten als krankhafte Zocker. Viele von ihnen versuchen in Spielhallen ihr Glück – das sich aber nur selten zeigt.
Foto: Marijan Murat, dpa

Ein Staatsvertrag soll den Spieltrieb des Volkes zähmen und Spielhallen Einhalt gebieten. Doch die Betreiber kennen die Lücken der Gesetze und die Kommunen sind machtlos.

Für ein bisschen Glück braucht es nur ein paar Cents. Die Münzen kullern in den Schlitz des Spielautomaten, fünf Walzen mit drei Reihen setzen sich per Knopfdruck in Bewegung. Wenn am Ende mehrere identische Symbole aufblinken, spuckt das Gerät einen netten Gewinn aus. Aber manchmal kommt auch gar nichts, obwohl der Spielautomat noch mal Futter bekommen hat – und der Zocker in der Spielhalle in der Nürnberger Südstadt schaut in die Röhre. Pech gehabt. Wer in die Kälte hinaustritt, kann nach einer Gehminute erneut auf die Jagd nach ein bisschen Glück gehen. Die nächste Spielhalle ruft.

So hatten sich die Behörden das nicht vorgestellt, als im Jahr 2012 der Glücksspielstaatsvertrag der Länder in Kraft trat. Der Pakt soll „das Glücksspielangebot begrenzen und den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen lenken“, wie es im Staatsvertragstext vollmundig heißt.

In Bayern gibt es 34.000 krankhafte Zocker

Im Freistaat gebe es laut aktuellen Zahlen rund 31.000 Zocker mit problematischem Suchtverhalten, sagt Konrad Landgraf, Geschäftsführer der Landesstelle Glückspielsucht in Bayern. 34.000 gelten als pathologische Zocker, weisen also in ihrer Abhängigkeit krankhafte Züge auf. Rund 10 bis 15 Prozent der Betroffenen suchten Hilfe. So mancher habe schon „Haus und Hof“ verspielt, sagt Landgraf, der selbst jahrelang als Therapeut Menschen mit Suchtproblemen betreut hat. „Oft versetzen die Betroffenen Gegenstände aller Art, die ihnen selbst nicht einmal gehören. Oder sie plündern die Konten ihrer eigenen Kinder und pumpen Eltern, Verwandte und Freunde um Geld an.“

Im Juli lief eine fünfjährige Übergangsfrist nach Inkrafttreten des bundesweiten Glückspielstaatsvertrags aus, für viele Spielhallen gelten seither strengere Regeln. Dazu zählt die Vorschrift, dass eine Spielhalle einen Mindestabstand von 250 Metern zur nächsten haben muss. Inzwischen herrscht aber längst nicht nur im Nürnberger Ordnungsamt Ernüchterung – auch München und Augsburg melden: Geändert habe sich nicht viel an Orten, an denen Spielotheken das Stadtbild prägen.

Hintergrund ist das bayerische Ausführungsgesetz zum Staatsvertrag, das Ausnahmen möglich macht. Verschont bleibt ein Betreiber, wenn er beweisen könne, dass die Regeln ihn mit „unbilliger Härte“ träfen, sagt Andreas Mickisch, Vizechef des Kreisverwaltungsreferats in München. Ein solcher Fall liege vor, wenn der Inhaber in der Vergangenheit in seine Spielhalle investiert habe. Und auf eine „unbillige Härte“ könne sich der Betreiber schon dann berufen, wenn sein Mietvertrag noch zehn Jahre läuft. Eine Einschränkung: Die Ausnahme gebe es nur, wenn ein Betreiber maximal 48 Spielgeräte im Glückstempel stehen hat. „Deswegen verkleinern sich auch einige gerade.“

Von 230 Spielhallen in München erfüllen die wenigsten den Mindestabstand

In München erfüllten von den rund 230 Spielhallen derzeit mehr als 210 nicht den Mindestabstand. Doch weil sie mit Erfolg einen Härtefall geltend machten, dürften fast alle Betreiber weitermachen. Auch Robert Pollack, Vizechef des Nürnberger Ordnungsamts, nimmt kein Blatt vor den Mund: „Natürlich sind wir enttäuscht.“ 144 Spielhallen gebe es aktuell in der Frankenmetropole. Davon unterschritten 80 den Mindestabstand. Doch hätten fast alle einen Härtefall-Antrag gestellt – und dürften mit einer Befreiung bis 2021 rechnen, sagt Pollack. In Augsburg hat sich die Zahl der Spielhallen durch die neuen Regeln gerade einmal von 89 auf 85 verringert, wie Ordnungsreferent Dirk Wurm (SPD) berichtet.

Das Innenministerium sieht jedoch keinen Anlass zu einer Kursänderung. In der Debatte um die Umsetzung von Ausnahmen habe man zwischen dem Interesse der Bestandsspielhallen an weiterer Nutzung ihrer legalen Investitionen und der Durchsetzung des Glücksspielvertrags abwägen müssen, erklärt ein Sprecher – und spielt den Ball den Kommunen zu. „Es war und ist Aufgabe der jeweiligen Erlaubnisbehörden, eigenverantwortlich über die Frage zu entscheiden, ob im konkreten Einzelfall eine unbillige Härte vorliegt.“ Das Ministerium verweist zudem auf „qualitative Maßnahmen“, die bei der Prüfung möglicher Härtefälle auch berücksichtigt werden müssten. Dazu gehörten längere Sperrzeiten, ein Zutrittsverbot für Personen unter 21 Jahren und die Möglichkeit eines Spielers, sich selbst zu „sperren.“

Die Automatenwirtschaft ist stolz auf Bayern

Beim Verband der Deutschen Automatenwirtschaft ist man mächtig stolz auf Bayern. Der Freistaat sei „Vorreiter bei der Regulierung nach Qualität“, heißt es aus Berlin. Schließungen nach Abstandsregeln lehnt die Branche ab, denn dies schade vor allem den legalen Spielhallen. „Spieler wandern in das unkontrollierte Spiel in Hinterzimmer oder im Internet ab“ – und das stärke „den Wildwuchs auf dem illegalen Markt“, warnt Georg Stecker, Sprecher des Verbands der Automatenwirtschaft. Und der Branche drohe der Verlust von Jobs. (dpa)

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