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In eigener Sache
27.03.2015

Warum wir den Namen des Germanwings-Copiloten nennen

Blick in das Cockpit des verunglückten Airbus A320: Das Bild entstand am 22. März 2015 nach einem der letzten Flüge vor dem Absturz der Maschine.
Foto: Marius Palmen (dpa)

Die Redaktion der Augsburger Allgemeinen ist bei Facebook heftig kritisiert worden, weil wir den Namen des Co-Piloten genannt haben und Fotos von ihm veröffentlicht haben.

Die Redaktion der Augsburger Allgemeinen ist bei Facebook heftig von Nutzern kritisiert worden, weil wir den Namen des Co-Piloten des Germanwings-Fluges 4U 9525 genannt haben und Fotos von ihm veröffentlicht haben – online und in der Zeitung.

Selbstverständlich haben wir vor der Veröffentlichung über diese Entscheidung intensiv diskutiert.

Wir haben uns aus mehreren Gründen dafür entschieden, die Identität von Andreas Lubitz preiszugeben.

  • Die Ermittlungen haben zweifelsfrei ergeben, dass Andreas Lubitz einen Airbus mit 149 Menschen an Bord willentlich gegen ein Felsmassiv gelenkt hat. Diese Tat ist unfassbar. Sie hat auf der ganzen Welt Bestürzung ausgelöst. Um das Geschehene zu beschreiben, ist es notwendig, die Beweggründe von Andreas Lubitz zu erforschen. Wie soll man die Frage beantworten, wer dieser Mann ist, wenn man seine Identität verschleiert?
     
  • Der französische Staatsanwalt hat vor laufenden Kameras den Namen Andreas Lubitz genannt. Er hat den Nachnamen sogar buchstabiert. Die Pressekonferenz wurde live im deutschen Fernsehen übertragen. Kurze Zeit später, gab es bereits Dutzende Fake-Accounts von Lubitz auf Facebook. Laut Google Trends gab es am Donnerstag mehr als eine Million Suchanfragen „Andreas Lubitz“. Es war damit der meistgesuchte Begriff bei Google in Deutschland.
     
  • Die Vorstellung, dass traditionelle Medien wie Zeitungen und Fernsehen heute noch darüber entscheiden können, ob die Identität eines Täters preisgegeben wird, hat sich überholt. In sozialen Netzwerken wie Facebook verbreiten sich solche Informationen mit hoher Geschwindigkeit an ein Massenpublikum.
     
  • Der Deutsche Presserat stellte am Freitag klar: Täter dürfen in der Berichterstattung identifizierbar werden, „wenn eine außergewöhnlich schwere oder in ihrer Art und Dimension besondere Straftat vorliegt.“ Im Fall des Fluges Germanwings 4U9525 ist dies zweifellos der Fall.
     
  • Dass mit sehr wenigen Ausnahmen die meisten anderen Medien sich ebenfalls für die Preisgabe der Identität entschieden haben, ist kein Argument. Aber es ist eine Bestätigung, dass unsere Überlegungen geteilt werden.

Unser Mitgefühl gilt den Angehörigen der 149 Opfer des Co-Piloten Andreas Lubitz. Es gilt auch seiner eigenen Familie und seinen Freunden.  

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