Was tun mit Sexualstraftätern?
Deutschland hat ein Problem im Umgang mit gefährlichen Sexualstraftätern. Auf kaum einem anderen Rechtsgebiet wurde in den vergangenen 20 Jahren so viel herumgedoktert.
Erst wurden die Gesetze in der Folge solcher Fälle wie Natalie Astner erheblich verschärft, dann wieder gelockert. Vor ein paar Jahren wäre der Mörder Armin S. ein klarer Fall für die unbefristete Sicherungsverwahrung gewesen. Heute könnte man sich wieder nicht so sicher sein. Dieses Hin und Her schürt Ängste.
Natalies Mörder wird in fünf Jahren wieder versuchen, freizukommen. Dann sind 23 Jahre seit der Tat vergangen. Eine lange Zeit – aber nicht für die Hinterbliebenen des Mädchens. Sie werden ihr Leben lang am gewaltsamen Verlust ihres Kindes leiden. Und wie gefährlich ist S. dann noch? Sexualverbrecher sind schwierig zu therapieren.
Wieder werden Gutachter Prognosen abgeben müssen. Und mit zunehmender Haftdauer steigt die Wahrscheinlichkeit, dass S. freikommt. All das ist unbefriedigend. Und ob es dem verständlichen Schutzbedürfnis der Menschen gerecht wird, darf bezweifelt werden.
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