Weitere Klagen werden folgen
Genveränderter Honig
Nach dem sechs Jahre dauernden Auf und Ab der Gerichtsentscheidungen um die Reinheit des Honigs ist der letztinstanzliche Richterspruch am Bundesverwaltungsgericht Leipzig eine herbe Enttäuschung für die Imker: Weil die genveränderte Sorte Mon 810 zurzeit nicht angebaut werden darf, besteht zwar keine akute Gefahr einer Verunreinigung des Honigs durch Pollen, den Bienen in ihren Stock tragen. Doch für die Zukunft besteht keinerlei Rechtssicherheit.
Die absurde Situation, dass Imker ihre Bienenstöcke wegschaffen müssen, um zu verhindern, dass gentechnisch veränderter Pollen in ihren Honig gelangt, kann wieder eintreten. Dann nämlich, wenn das Anbauverbot von Mon 810 aufgehoben wird oder andere gentechnisch veränderte Pflanzen zugelassen werden. Es ist eine Frage der Zeit. Und dann gilt wieder wie in der Vergangenheit im Fall Bablok: Statt die Verursacher des Schadens zu Schutzmaßnahmen zu verpflichten, müssen potenziell Geschädigte Vorsorge treffen, um sich zu schützen. Das darf nicht sein. Es wird weitere Klagen geben – wenn es sich jemand leisten kann.
"Lesen Sie dazu auch den Artikel „Imker Bablok sieht schwarz“.
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