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Amok-Alarm in Memmingen
24.05.2012

Welche Strafe erwartet den 14-Jährigen?

Am Dienstag hat ein Jugendlicher in Memmingen mit einer Pistole um sich geschossen und Amok-Alarm ausgelöst. Die Frage ist: Welche Strafe erwartet den 14-Jährigen nun?
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Am Dienstag hat ein Jugendlicher in Memmingen mit einer Pistole um sich geschossen und Amok-Alarm ausgelöst. Die Frage ist: Welche Strafe erwartet den 14-Jährigen nun?
Foto: Ralf Lienert

Am Dienstag hat ein Jugendlicher in Memmingen mit einer Pistole um sich geschossen und Amok-Alarm ausgelöst. Die Frage ist: Welche Strafe erwartet den 14-Jährigen nun?

Am Dienstag hat ein 14-Jähriger an einer Schule in Memmingen um sich geschossen und damit Amok-Alarm ausgelöst. Danach war er auf einen Sportplatz geflohen, wo nach einem langen Nervenkrieg von der Polizei festgenommen und in die Jugendpsychiatrie gebracht worden war. Doch welche Bestrafung kann dem Schüler nun drohen?

Hat er in Richtung eines Menschen geschossen?

Mit seinen 14 Jahren ist der Täter nach dem Jugendstrafrecht voll strafmündig. Der Augsburger Amtsrichter Roland Fink sagt, dass nach Klärung des Tathergangs zunächst die richtigen Tatbestände aus dem Gesetz herausgesucht werden müssten. Entscheidend ist etwa, ob der Täter auf dem Sportplatz in Steinheim aufs offene Feld oder grob in Richtung der Polizisten geschossen hat. Sollte er auf Menschen gezielt haben, sei der Tatbestand des versuchten Totschlags erfüllt, sagt der Augsburger Rechtsanwalt Klaus Rödl.

Dafür gibt es der Staatsanwaltschaft Memmingen zufolge aber noch zu wenig Anhaltspunkte. Sie ermittelt derzeit lediglich wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz, wegen Nötigung, Sachbeschädigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Nach der Klärung des Tatbestandes werde die Staatsanwaltschaft wohl Anklage erheben, so Fink.

Bei der Bestrafung Jugendlicher kann laut Fink im Gegensatz zu Erwachsenen "alles herauskommen". Fink: "Von der Verwarnung mit Arbeitsstunden bis hin zur Jugendstrafe." Bei Jugendlichen seien die Richter aufgefordert, sich die "Person genau anzusehen", bevor sie urteilen.

Die Bandbreite des Strafmaßes ist überaus groß. Je nachdem, welcher Straftatbestand sich bestätigt, reicht sie im härtesten Fall bis zu zehn Jahren Haft. Im Jugendstrafrecht steht jedoch der Erziehungsgedanke im Vordergrund. „Und bei einem 14-Jährigen sollte man davon ausgehen, dass da noch etwas gerade zu rücken ist“, sagt Rechtsanwalt Klaus Rödl.

Gerüchte um Zeugen an der Schule

Der 14-Jährige hatte am Dienstagmittag in der Mensa der Lindenschule einen Schuss abgegeben und anschließend auf den Sportplatz geflüchtet. Verletzt wurde niemand. Laut Schulleiter Schneider waren beim Schuss in der Schule rund „ein halbes Dutzend“ Schüler anwesend. Berichte, wonach der Junge eine Lehrkraft mit einer Waffe bedroht habe oder "mehrfach um sich schoss", wie es am Dienstag zunächst von Schulkameraden hieß, wurden bislang nicht bestätigt.

Amok-Alarm in Memmingen: Details unklar

Nach wie vor sind jedoch einige Details der Tat unklar, etwa das Motiv des Jungen. Nach der Tat war immer wieder von Liebeskummer als Auslöser der Kurzschlussreaktion die Rede. Am Tag vor der Tat hatte offenbar die 13-jährige Freundin mit dem Jungen Schluss gemacht. Bestätigt ist das allerdings nicht. Wie der Leitende Oberstaatsanwalt Johann Kreuzpointner mitteilte, konnte der Junge aufgrund der erheblichen "Drucksituation" bislang nicht verhört werden.

Welche Strafe erwartet den 14-Jährigen?
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Amok-Alarm in Memmingen
Foto: Ralf Lienert und dpa

Geklärt ist indes wie der Junge an die Waffen - eine großkalibrige Pistole, eine kleinkalibrige Pistole und eine Luftdruckpistole - sowie die nicht unerhebliche Menge an Munition gekommen ist. Nach Angaben der Polizei wurden sie von dem 14-Jährigen aus dem Tresorraum des Vaters im Keller des Wohnhauses entwendet. Offenbar war es ihm gelungen, das elektronischen Sicherheitssystems zu knacken.

Wiederkehrende Muster

Psychologie-Professor Herbert Scheithauer von der FU Berlin untersucht alle Amokläufe, die an deutschen Schulen stattfinden. Seit 1999 hat er zwölf Fälle analysiert – und immer wiederkehrende Muster entdeckt: Die Schule ist nicht immer, aber oft der Ort, den Amokläufer für ihre Tat wählen. Das liegt daran, dass Jugendliche die Schule oft als Raum wahrnehmen, in dem sie Demütigungen erlebt haben. Sie kehren dorthin bewusst zurück, um sich zu rächen.

Erstaunlich: Dass im Zuge des Erwachsenwerdens der Körper und damit auch das Gehirn Veränderungen durchmacht, hat offenbar keinen Einfluss darauf, wie stabil eine Person in dieser Phase ist. Wichtiger sei es, ob ein Jugendlicher in seinem sozialen Umfeld Strategien erlernt habe, um mit der Trennung von der Freundin oder anderen Enttäuschungen umzugehen. Scheithauer: „Darüber hat der Junge in Memmingen offenbar nicht verfügt.“

In den meisten Fällen sei ein Amoklauf keine Impulshandlung, sagt Scheithauer, sondern Ausdruck eines Frusts, der sich über längere Zeit angestaut habe. Er plädiert deshalb dafür, Eltern und Lehrer verstärkt für die Stimmungslage von Jugendlichen zu sensibilisieren. bs, zif

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