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22. November 2007 19:15 Uhr

Wenn der Wirt will, gibt's Hüttengaudi bis Mitternacht

Die einen hätten droben in der Höhe schon ihre qualmenden Wanderstiefel aufgeschnürt und sich in den Schlafsack gerollt. Die anderen wären bis Mitternacht dem Hüttenzauber beim ein oder anderen Glasl mehr oder minder ruhig verfallen. Das wäre wohl schiefgegangen. Denn ein Bergsteiger braucht auch Schlaf. Von Stefan Küpper

Heimische Hütten sind sicher vor Lawinen
Foto: ALFA

Ab 2008 darf in den Hütten des Deutschen Alpenvereins (DAV) bis Mitternacht gefeiert werden. Doch nicht alle Wirte ziehen mit. Die Sektion Allgäu-Immenstadt des DAV etwa hat beschlossen, den erweiterten Spielraum der reformierten Hüttenordnung nicht zu nutzen. Auf den Allgäuer DAV-Hütten ist weiterhin bis 22 Uhr Schicht. Matthias Hill, DAV-Geschäftsführer der Sektion Allgäu-Immenstadt, sagt: "Die Ausweitung der Nachtruhe ist optional. Das liegt an den einzelnen Sektionen. Wir im Allgäu bleiben einheitlich bei der 22-Uhr- Regelung."

Auch in den Alpenvereins-Sektionen München-Oberland wird es beim Alten bleiben, sagt DAV-Hütten-Betreuer Thomas Gesell: "Es ginge gar nicht anders, denn sonst müssten die Hüttenwirte eine zweite Schicht einführen." Warum gibt es überhaupt die neue Regel?

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Es ginge, so Gesell, um die Hütten, die nicht in hochalpinen Regionen, sondern tiefer und an Straßen gelegen sind. Dort finden sich oft Tagesgäste ein, die weniger des Wanderns wegen kommen. Und hier macht die strenge Zehn-Uhr-Regelung (beziehungsweise elf Uhr in Hütten der Kategorie II) von 1928 wenig Sinn. Vor allem, wenn sie mit den Schankzeiten privater Hüttenbetreiber konkurrieren müssen. Matthias Hill versichert aber: "Der Hüttenzauber bis Mitternacht wird in Zukunft auch in diesen Häusern die Ausnahme bleiben, denn wenn unten gefeiert wird, kann oben schlecht geschlafen werden." Letztlich bleibt und blieb es der Sektion und dem Wirt überlassen: Wenn nur eine Gruppe da ist und alle inklusive Wirt wollen länger aufbleiben, dann bleibt es länger gemütlich. Es handelt sich bei der Reform um die Legitimierung einer schon gängigen Praxis.

Ein anderes Novum der neuen Hüttenordnung ist der sogenannte Infrastrukturbeitrag. Bisher war verbindlich, dass Mitglieder des Alpenvereins mitgebrachte Lebensmittel verzehren durften. Auch nicht alkoholische Getränke waren erlaubt. Bergsteiger, die nicht im DAV sind, müssen sich ohnehin auf der Hütte versorgen. Laut Gesell könne es aber vorkommen, dass eine zehnköpfige Vereinsgruppe mit einem guten Vorrat eine Woche auf einer kleineren Hütte haust und dann dem Wirt insgesamt vielleicht 20 Euro dalässt. Dies stehe nicht im Verhältnis zum Aufwand des Wirtes. Wer also auf einer Hütte gar nichts verzehrt, von dem kann der Wirt nun 2,50 Euro verlangen. Andreas Berktold, Wirt des Allgäuer, in 1846 Meter Höhe gelegenen Prinz-Luitpold-Hauses, sagt aber: "Das kommt bei uns nicht in Frage. Wir haben eine große Hütte und das ist bei uns nicht zu kontrollieren."

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