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  3. Kreis Dillingen: Wertinger soll Frauen vergewaltigt haben - darunter eine 15-Jährige

Kreis Dillingen
27.09.2016

Wertinger soll Frauen vergewaltigt haben - darunter eine 15-Jährige

Ein 37-Jähriger aus Wertingen soll sich an zwei Frauen vergangen haben. (Symbolbild)
Foto: Florian Rußler

Ein 37-Jähriger aus Wertingen soll sich an zwei Frauen vergangen haben. Eine der beiden war 15 Jahre alt. Vor Gericht behauptet der Mann, sie habe freiwillig mit ihm geschlafen.

Als der Angeklagte den Gerichtssaal betritt, hat er seinen weiten dunkelgrünen Pullover über das Gesicht gezogen. Er will sich nicht zeigen. Dem 37-Jährigen aus Wertingen (Landkreis Dillingen) werden zwei Vergewaltigungen vorgeworfen. Sein Fall wird vor der Jugendkammer des Augsburger Landgerichts verhandelt, weil eines der mutmaßlichen Opfer bei der Tat erst 15 Jahre alt war.

Es ist ein Hin und Her. Zunächst will er gar nicht aussagen und beruft sich auf die Aussage, die er bei der Polizei nach seiner Festnahme gemacht hat. Dann räumt er die Vorwürfe aus der Anklage pauschal ein. Nach einigen Fragen sagt er doch noch aus und widerspricht seinen früheren Angaben. Zum Tatzeitpunkt habe er unter Drogen gestanden und Wahnvorstellungen gehabt, sagt er jetzt. „Ich kann nicht erklären, was da mit mir passiert ist“, sagt er. „Ich war da nicht ich selber.“ Auf der einen Seite räumt er die Vergewaltigungen ein, doch dann sagt er, der Sex mit dem 15-jährigen Mädchen sei freiwillig gewesen. „Die hat zu mir gesagt, sie schläft mit mir, wenn ich sie loslasse. Ich habe die nur festgehalten.“

Passiert sein soll das am Abend des 24. Juli 2015. Er habe der 15-Jährigen aufgelauert und sie gepackt, heißt es in der Anklageschrift. Kurzzeitig sei sie entkommen, er habe von seinem Vorhaben abgelassen. Laut Anklage entschied er sich dann aber um, drückte sie gegen einen Baum und drohte, sie umzubringen. Er habe sie ausgezogen und vergewaltigt.

Mit dem Fahrrad verfolgt und dann in Maisfeld gerissen?

Am Nachmittag des nächsten Tages soll er eine 30-Jährige in Wertingen mit dem Fahrrad verfolgt und dann in ein Maisfeld gerissen haben. Auch sie habe er mit dem Tode bedroht, außerdem habe er sie gewürgt. Die Staatsanwältin wirft ihm vor, die Frau ausgezogen und vergewaltigt zu haben, in diesem Fall sei es aber nicht zum Vaginalverkehr gekommen. Die Frau habe ihn in ein Gespräch verwickelt und versichert, sie würde ihn nicht anzeigen. Daraufhin habe er von ihr abgelassen.

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Bis auf einige, allerdings entscheidende Details stimmt der Angeklagte (Verteidiger: Rüdiger Prestel) dieser Schilderung zu. Der wichtigste Unterschied: Der Sex mit der 15-Jährigen sei die Idee des Opfers gewesen. „Ich hatte vom Kopf her nicht vor, die zu vergewaltigen“, sagt er. Sie selbst habe dann gesagt, sie schlafe mit ihm, wenn er sie loslasse.

Seine Taten schiebt er auf die Drogen, die er kurz zuvor geraucht habe. „Solche Kräuter habe ich vorher nie gehabt“, sagt er. Früher habe er vor allem gekifft. Erst im Februar sei er nach mehreren Jahren aus dem Gefängnis entlassen worden, da waren Kräutermischungen auf dem Markt. Diese hätten sehr unterschiedlich gewirkt. Die Mischung, die er bei beiden Vergewaltigungen geraucht habe, habe zu Wahnvorstellungen geführt. Auch ohne Drogen leide er unter Angstzuständen und denke immer wieder an einen Suizid.

In Waldstück bei Wertingen gefasst

Gefasst wurde er in der Nacht nach der zweiten Tat in einem Waldstück bei Wertingen. Dort fand ihn die Polizei in einem Fuchsbau, in dem er sich verkrochen hatte. Dass er in den Wald ging, sei auch eine Auswirkung der Droge gewesen, sagt der 37-Jährige vor Gericht. „Ich habe zwischendrin gedacht, ich sei ein Tier, ich dachte, ich wäre ein Fuchs.“

Der Vorsitzende Richter Lenart Hoesch konfrontiert ihn mehrfach mit der Aussage, die er nach seiner Festnahme bei der Polizei gemacht hat. Dort habe er weder die Kräuter noch seine Wahnvorstellungen erwähnt und die Taten gestanden. „Die Polizei hat mir auch viel eingeredet, ich habe zu allem Ja gesagt. Ich war auch nicht ganz klar“, erwidert der Angeklagte.

Für den Prozess sind insgesamt sechs Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil soll am 14. Oktober gesprochen werden.

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