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Bildung
07.09.2016

Widerstand gegen das Übertrittszeugnis für Grundschüler

Zeugnistag: In der vierten Klasse ist er besonders bedeutend. Denn dann entscheidet sich, für welche weiterführende Schule der Schnitt reicht.
Foto: Karl-J. Hildenbrand, dpa

In Bayern bestimmt vor allem der Notenschnitt, auf welche Schule ein Kind geht. Ist das verfassungswidrig? Die SPD hat in München ein entsprechendes Gutachten vorgelegt.

Klagen Bayerns Eltern bald reihenweise gegen das Übertrittszeugnis für Grundschüler? Martin Güll, bildungspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, kann sich das gut vorstellen. Denn die Sozialdemokraten haben gestern in München ein Gutachten vorgestellt, wonach die Bayerische Staatsregierung mit der Übertrittsempfehlung gegen die Verfassung verstößt. Dass in erster Linie der Notenschnitt bestimmt, auf welche weiterführende Schule ein Kind darf, schränkt demnach das Grundrecht der Eltern auf die Erziehung ihrer Kinder ein.

Autor des Gutachtens ist der wissenschaftliche Direktor des Instituts für Bildungsforschung und Bildungsrecht der Universität Bochum, Wolfram Cremer. Er stützt seine Argumentation unter anderem auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Die Karlsruher Richter hatten 1972 erklärt, dass das Bestimmungsrecht der Eltern auch die Befugnis umfasse, den Bildungsweg des eigenen Kindes frei zu wählen. „Dabei wird sogar die Möglichkeit in Kauf genommen, dass das Kind durch einen Entschluss der Eltern Nachteile erleidet, die im Rahmen einer nach objektiven Maßstäben betriebenen Begabtenauslese vielleicht vermieden werden könnten“, befand Cremer.

Bayerische Viertklässler brauchen fürs Gymnasium einen Schnitt von 2,33

Bayerns Kultusminister Ludwig Spaenle (CSU) lässt sich von Cremers Ergebnissen nicht beunruhigen. Auch sein Ministerium wähnt ein Gerichtsurteil als Trumpf auf seiner Seite. Diesmal allerdings stammt es vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Der nämlich hatte 2014 bereits eine Popularklage abgewiesen, die Noten als Grundlage für die Übertrittsregelung anfechten wollte.

Fürs Gymnasium brauchen bayerische Viertklässler einen Schnitt von 2,33 in Mathe, Deutsch sowie Heimat- und Sachkunde, für die Realschule 2,66. Jedes Kind mit schlechteren Noten aber könne am Probeunterricht für die gewünschte Schulart teilnehmen. Er umfasst die Fächer Deutsch und Mathematik. Bestanden hat, wer mindestens die Noten Drei und Vier erreicht. Bei zwei Vieren können die Eltern ihre Kinder auf eigene Verantwortung an die höhere Schule schicken.

Gegner wie Martin Güll sind überzeugt davon, dass die jetzige Regelung für „unfassbaren Stress“ in den Familien sorgt. Seine Partei fordert, dass die Eltern sich mit den Lehrern beraten und dann selbst entscheiden dürfen, welche Schule ihr Kind künftig besucht.

Kinder beim Übertritt individuell betrachten

Der Bayerische Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) und auch der Elternverband im Freistaat sehen das ähnlich. Für dessen stellvertretende Vorsitzende Henrike Paede aus Stadtbergen (Kreis Augsburg) wäre jetzt der perfekte Zeitpunkt, am Übertrittsverfahren etwas zu ändern. Denn an bayerischen Grund- und weiterführenden Schulen wird nach und nach der neue „Lehrplan Plus“ eingeführt. Teamarbeit und Selbstständigkeit der Schüler sind darin wichtiger denn je. „Das wäre eine Chance, Kinder beim Übertritt nicht nach Noten, sondern individuell zu betrachten.“

Hans Schweiger, Leiter der Staatlichen Schulberatung in Schwaben, will und kann nicht beurteilen, welches System das bessere ist. Er registriert grundsätzlich mehr Beratungsbedarf, sobald ein Übertritt ansteht. Ob das an den Noten liegt?

Schweiger weiß nur eins: „Ein Kind macht sich von allein keinen Stress. Der Stress entsteht erst durch den Erwartungsdruck der Eltern.“ (mit dpa)

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